Beschluss: einstimmig beschlossen

Herr Blömer (Sachgebietsleiter Tiefbau und zentrale Vergabestelle) stellt mit Hilfe der Anlage 4 den Sachstand sowie die weitere Vorgehensweise für den Lückenschluss des Radweges von der Kreuzung der Landesstraße L852 in Holdorf/Fladderlohausen bis zur Kreisgrenze mit dem Landkreis Osnabrück inklusive Ausbau und Erneuerung der Fahrbahn vor.

 

KTA Pille spricht sich für die Durchführung der Baumaßnahme und der vorausgehenden Planfeststellung aus, zumal diese schon seit längerem im Straßenbauprogramm enthalten sei und die Fahrbahn einen schlechten Zustand aufweise.

 

KTA Neubauer finde die Sanierung der Fahrbahn grundsätzlich in Ordnung. Allerdings bestehe bei der Verbreiterung der Fahrbahn eine Gefahr für den Erhalt der Bäume. Jegliche Baumaßnahmen an Bäumen verkürze deren Lebenszeit um 10%.

Er erläutert, dass der Begegnungsverkehr nicht die Regel zu sein scheint und dementsprechend der Autofahrer die beengte Fahrbahn zugunsten der Landschaft tolerieren müsse.

 

KTA gr. Schlarmann weist darauf hin, dass die Verwaltung den Radweg zum Erhalt der Bäume hinter diesen geplant habe. Er bittet um Zustimmung.


Sodann beschließt der Ausschuss mit Stimmenmehrheit bei einer Enthaltung und 13 Ja-Stimmen:


„Dem Kreistag wird empfohlen, die Verwaltung mit der Durchführung des Planfeststellungverfahrens für die Fahrbahn-Grundsanierung und den parallel geplanten Radweg-Neubau entlang der Kreisstraßen K275 in Holdorf/Fladderlohausen bis zur Kreisgrenze Osnabrück zu beauftragen und die bauliche Umsetzung unter Berücksichtigung der Förderrichtlinie gemäß Nds. Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (N-GVFG) für das Jahr 2025 vorzusehen.“