Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Kreistagsvorsitzender Walter Goda verweist auf die Beschlussvorlage.

 

KTA Josef Kruse merkt an, dass das Hinweisgeberschutzgesetz ein Bürokratiemonster sei und die AfD-Fraktion das Gesetz und den Beschlussvorschlag daher ablehnen würden.


Sodann beschließt der Kreistag mehrheitlich bei zwei Nein-Stimmen:


„Die Aufgaben der internen Meldestelle nach dem HinSchG werden auf die Stelle 14.0.1 Leitung des Rechnungsprüfungsamtes sowie zur Vertretung auf die Stelle 14.0.02 stellvertretende Leitung des Rechnungsprüfungsamtes übertragen.

Die Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden wird –soweit sinnvoll- grundsätzlich vorgesehen und eine entsprechende Zweckvereinbarung nach dem NKomZG wird abgeschlossen.“