Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Kreisrat Holger Böckenstette verweist auf den vor einer Woche versandten Haushaltsplanentwurf 2024. Aufgrund des Beschlusses des Ausschusses vom 09.11.2023 liege dem Haushaltsentwurf ein Hebesatz für die Kreisumlage von 37 Prozent zugrunde. Am 22.11.2023 habe das Landesstatistikamt die vorläufigen Berechnungsgrundlagen für den Kommunalen Finanzausgleich 2024 herausgegeben. Dabei ergebe sich für den Landkreis Vechta eine deutlich niedrigere Schlüsselzuweisung für Kreisaufgaben als geplant. Der planmäßige Fehlbetrag für 2024 werde sich von 8 Mio. EUR auf über 13,6 Mio. EUR vergrößern. Die verringerte Schlüsselzuweisung sei auf das höhere Steueraufkommen der Städte und Gemeinden zurückzuführen. Die Vorlage des Haushaltsplanentwurfes in der vorliegenden Form biete den Städten und Gemeinden eine Verlässlichkeit im Hinblick auf den bereits eingebrachten Hebesatz von 37 Prozent. Spielraum für einen geringeren Hebesatz sehe er nicht. Kreisrat Holger Böckenstette möchte die weitere Entwicklung zunächst abwarten, kann dabei aber nicht ausschließen, dass sich die Verpflichtung zur Nachtragshaushaltssatzung mit Anhebung des Hebesatzes ergibt.

 

KTA Matthias Windhaus sieht den Kommunalen Finanzausgleich regelmäßig nicht als ursächlich für Probleme im Kreishaushalt an. Er räumt ein, dass dieser Haushaltsentwurf schwächer ausfalle als in den Vorjahren. Zu berücksichtigen sei, dass bisher die Einnahmen noch zugelegt haben. Eine moderate Steigerung des Hebesatzes halte er für gerechtfertigt, zumal es schwierig sei, Ausgabepositionen für Einsparungen herauszugreifen. Es sei aber auf der anderen Seite die Lage der Kommunen zu berücksichtigen. Ein Hebesatz von 36 Prozent sei ausreichend.

 

KTA Heiko Bertelt sieht auf der einen Seite den Aufgabenzuwachs beim Landkreis spricht sich aber mit Rücksicht auf die Städte und Gemeinden für einen Hebesatz von 36 Prozent aus. Landkreistag und Städte- und Gemeindebund sollten mehr Anstrengungen unternehmen, Aufgabenverlagerungen abzuwehren.

 

Für KTA Walter Goda reicht eine Anhebung des Hebesatzes um 3 Prozent nicht aus. Das zeige bereits die deutliche Verringerung der Schlüsselzuweisung. Der Anstieg der Verschuldung auf über 80 Mio. EUR Ende 2024 bedeute eine große Belastung.

 

KTA Dieter Rohnstock weist auf die blaue Schuldenkurve im Vorbericht hin und spricht sich für ein Zurückstellen von Bauvorhaben aus. Die Haushaltsbelastungen dürfen nicht auf die Kommunen umgelegt werden. Er könne dem Haushalt 2024 nicht zustimmen.

 

KTA Martin Meyer betont die gemeinsamen Ziele von Landkreis und Städten und Gemeinden. Eine gute Finanzausstattung des Landkreises liege auch im Interesse der Kommunen.

 

Landkreis Tobias Gerdesmeyer berichtet, dass er an verschiedenen Stellen bereits auf die Herausforderungen finanzstarker Landkreise hingewiesen habe. Hier ergebe sich in den Bereichen Infrastruktur, Schulen, Kindergärten etc. ein verhältnismäßig deutlich höherer Finanzbedarf, wobei der Finanzausgleich aber in Regionen mit niedriger eigener Steuerkraft abfließe. Der Innenministerin Frau Behrens sei bereits bekannt, dass die niedersächsischen Landkreise künftig mit nicht ausgeglichenen Haushalten planen. Hier habe er vorgetragen, dass die Umverteilung für Wachstumslandkreise erhebliche Probleme verursache. Steuerstarke Kommunen seien zudem oftmals von Fördermitteln ausgeschlossen. Landrat Tobias Gerdesmeyer betont die Aufgabe des Landkreises Vechta für die gesamte Kreisbevölkerung. Die Hälfte aller Schüler besuche Schulen des Kreises. Wie die Städte und Gemeinden gehöre der Landkreis zur kommunalen Selbstverwaltung. Mögliche Einsparungen herauszufinden sei eine schwierige Aufgabe. Z.B. käme es kaum in Frage, eine Schule weitere Jahre in der Container-Lösung zu belassen.

 

Für die Stadt Dinklage stelle die höhere Kreisumlage eine Belastung dar, betont KTA Josef Kruse. Die Ausgaben auf die Kommunen umzulegen, hält er für verfehlt. Er erwarte mehr Einsparvorschläge seitens des Landkreises.

 

Für die Festlegung des Hebesatzes auf 36 oder 37 Prozent stellt KTA Matthias Windhaus auf die Jahresergebnisse der Ist-Rechnung ab. Der Landkreis verfüge über eine ausreichend große Überschussrücklage und die bisherigen Ergebnisse seien durchweg gut ausgefallen. Der vorgelegte Haushaltsentwurf könne lediglich als Orientierung dienen. Im Frühjahr 2024 könne noch nicht der weitere Verlauf des Haushaltes vorhergesehen werden. Auch er sehe den gebotenen Zusammenhalt von Landkreis und Kommunen.

 

KTA Martina Spille sieht die Verschuldung des Landkreises Vechta im Vergleich mit anderen Kommunen als vertretbar an. Zu beachten sei, dass erhebliche Werte geschafften werden. Für laufende Zwecke werden keine Schulden aufgenommen.

 

KTA Walter Goda sieht die Entwicklung der Kreditschulden dennoch als alarmierend an. Neue Investitionen müssen vollständig kreditfinanziert werden. Die Ergebnisse des Landkreises fallen bisher besser aus als die Planung. Noch stärker treffe das für die Städte und Gemeinden zu. Er könne keine freiwilligen Leistungen benennen, die herausgenommen werden können.

 

Nach KTA Josef Kruse sollten sämtliche freiwillige Leistungen einer Prüfung unterzogen werden. Der Erfolg werde zu wenig geprüft.

 

KTA Ulrich Kettler legt dar, dass die bisherige gute kommunale Entwicklung auf die Zusammenarbeit zwischen Städten und Gemeinden und Landkreis Vechta beruhe. Der in der wochenlangen Diskussion über den Hebesatz aufgekommene Eindruck von gegensätzlichen Interessen störe ihn.

 

KTA Holger Ziefus erkennt an, dass im Haushaltsentwurf erhebliche Mittel für die Bildung bereitgestellt werden. Die Wissenswerkstatt sei ein wichtiger Baustein für die Jugendbildung, Nachwuchsförderung und Innovation. Das Leistungsniveau der kommunalen Schulen im Kreisgebiet bewertet er als gut.

 

KTA Matthias Windhaus beantragt, die Haushaltssatzung mit einem Kreisumlagehebesatz von 36 Prozent zu beschließen.

 

Stellvertretende Ausschussvorsitzende Simone Göhner lässt über den Antrag des KTA Matthias Windhaus abstimmen:

 

Der Antrag, die Haushaltssatzung mit einem Kreisumlagehebesatz von 36 Prozent zu beschließen, wird mehrheitlich abgelehnt bei 4 Enthaltungen und 7 Nein-Stimmen

 


Sodann beschließt der Ausschuss mehrheitlich bei 6 Enthaltungen und 1 Nein-Stimme:


Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen:

„Die Festsetzungen im Haushaltsplan des Landkreises Vechta, die Festsetzungen im Haushaltsplan für das Jugend- und Freizeitzentrum am Dümmer und die Festsetzungen im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Breitbandinitiative Landkreis Vechta werden mit den entsprechenden Anlagen in vorliegender Form für das Jahr 2024 genehmigt.

Das Investitionsprogramm und die vorliegende Haushaltssatzung 2024 mit einem Kreisumlagehebesatz von 37 % werden beschlossen.“