Beschluss: einstimmig beschlossen

Kreisrat Holger Böckenstette geht auf den geprüften Jahresabschluss 2022 ein. Gegenüber dem Haushaltsplan mit einem Fehlbetrag von 2 Mio. EUR ergebe sich in der Ergebnisrechnung ein leichter Überschuss von 445 TEUR, so dass die Haushaltsplanung in der rückwärtigen Betrachtung als Punktlandung bezeichnet werden könne.

 

Kreisrat Holger Böckenstette stellt aufgrund Nachfrage richtig, dass es in der Vorlage unter Sachverhalt durchgängig “Sonderposten Gebührenausgleich Abfallbewirtschaftung“ heißen müsse. An einer Stelle wird versehentlich der Begriff Abfallbeseitigung verwendet.


Sodann beschließt der Ausschuss einstimmig:


Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen:

„Die Jahresabschlüsse 2022 des Landkreises Vechta und des Jugend- und Freizeitzentrums am Dümmer werden beschlossen und dem Landrat wird Entlastung erteilt.

Dem „Sonderposten Gebührenausgleich Abfallbewirtschaftung“ wird ein Betrag in Höhe von 482.589,09 EUR zugeführt und zur Korrektur von Differenzbeträgen aus Vorjahren ein Betrag in Höhe von 74.703,35 EUR entnommen.

Dem „Sonderposten Gebührenausgleich Rettungsdienst“ wird ein Betrag in Höhe von 1.276.600,00 EUR zugeführt.

Der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 431.431,80 EUR und die Entnahme aus dem „Sonderposten Gebührenausgleich Abfallbewirtschaftung“ in Höhe von 74.703,35 EUR werden der „Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses“ zugeführt und die Zuführungen zum „Sonderposten Gebührenausgleich Abfallbewirtschaftung“ und zum „Sonderposten Gebührenausgleich Rettungsdienst“ in Höhe von 482.589,09 EUR und 1.276.600,00 EUR werden aus der „Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses“ gedeckt. Insgesamt vermindert sich die Überschussrücklage um 1.253.053,94 EUR.

Der Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 14.033,04 EUR wird der „Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses“ zugeführt.

Der sich aus der Ergebnisrechnung des Regiebetriebes Jugend- und Freizeitzentrum am Dümmer ergebende Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 47.957,59 EUR wird aus der „Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses“ gedeckt.“