Beschluss: einstimmig beschlossen

Landrat Tobias Gerdesmeyer erläutert die gestiegenen Betriebskosten der Auftragnehmerin bei der Unterstützung des Wissens- und Technologietransfers. Die Vergütung sollte an die Steigerung der Tarifgehälter angepasst werden. Der Mehraufwand betrage rund 7.000 EUR für 2024.

 

KTA Matthias Windhaus fragt, warum nach erfolgter Auftragserteilung über die Vergütung nachverhandelt werde. Außerdem schlägt er vor, dass der Dienstleister seine Arbeit im Ausschuss vorstelle.

 

Landrat Tobias Gerdesmeyer erwidert, die Frage könne mit der Niederschrift beantwortet werden und der Ausschuss könne über die Vergütungsanpassung zunächst beschränkt auf das Jahr 2024 beschließen.

 

(Antwort auf die Frage des KTA Matthias Windhaus durch Niederschrift: Das Angebot des Dienstleisters zum Zuschlag vom 26.05.2023 enthält bereits die Gleitklausel für Tarifanpassungen. Eine ergänzende Beschlussfassung des Kreistages soll eingeholt werden, weil sich die Kosten gegenüber der vorherigen Beschlussfassung erhöhen.)


Sodann beschließt der Ausschuss einstimmig:


Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen:

„Die Vergütung des Wissens- und Technologietransfers im Landkreis Vechta wird, angelehnt an die Änderungen des TVöD VKA und die weiteren Ergebnisse der Tarifabschlüsse, für das Haushaltsjahr 2024 angepasst, sofern die Landkreise Cloppenburg und Grafschaft Bentheim gleichlautend beschließen. Die notwendigen Haushaltsmittel werden bereitgestellt.“