Beschluss: zur Kenntnis genommen

KTA Lück bezieht sich auf den Antrag der SPD, dass das Jugendamt die Entwicklung der Kindeswohlgefährdung im Landkreis Vechta darstellen möge. Der Kreistag habe den Antrag in seiner Sitzung am 12.10.2023 zur Beratung in den Jugendhilfeausschuss verwiesen.

 

Frau Jenny Büscherhoff, Sachgebietsleiterin des Bezirkssozialdienstes des Jugendamtes, stellt anhand einer Power-Point-Präsentation (Anlage 3) die Entwicklung der Kindeswohlgefährdungen im Landkreis Vechta vor.

 

Eingangs geht sie auf die Regelungen des § 8a SGB VIII ein, wonach das Jugendamt, wenn gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt würden, das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte einzuschätzen habe. Dabei werde eng mit Ärzten, Schule und dem Familiengericht zusammengearbeitet. Nach § 42 SGB VIII sei das Jugendamt berechtigt und verpflichtet, ein Kind oder Jugendlichen in Obhut zu nehmen, wenn

 

a)       das Kind/Jugendlicher um Obhut bitte oder

 

b)      eine dringende Gefahr für das Wohl des Kindes oder Jugendlichen eine Inobhutnahme erfordere oder

 

c)       ein ausländisches Kind/Jugendlicher unbegleitet nach Deutschland komme und sich weder Personensorge- noch Erziehungsberechtigte im Inland aufhielten.

 

Anhand von Grafiken stellt Frau Büscherhoff die Entwicklung der Kindeswohlgefährdungsmeldungen nach Jahr und Alter, Art und Herkunft sowie örtlicher Verteilung dar, wobei eine Meldung nicht in jedem Fall bedeute, dass eine akute Gefährdung bestehe. Die Bewertung der gemeldeten Gefährdungen bezogen auf die Jahre 2018 bis 2022 zeige die verschiedenen Grade der gemeldeten Kindeswohlgefährdungen auf, die sowohl Fälle umfasse, die unmittelbares Handeln erforderten, als auch Fälle in denen keine Gefährdung festgestellt worden sei. In einigen Fällen seien jedoch Hilfen zur Erziehung eingesetzt worden, um eine künftige Gefährdung zu vermeiden.

 

In den überwiegenden Fällen würden Kindeswohlgefährdungen durch die Polizei, anonym oder durch Bekannte und Nachbarn gemeldet. Frau Büscherhoff fasst zusammen, dass die Anzahl der Meldungen zwar ansteigend sei, was aber auch auf die höhere Sensibilisierung und Aufklärung der Bürger zu diesem Thema zurückzuführen sei. Die Zahl der festgestellten akuten Gefährdungen befinde sich dagegen im dargestellten Zeitraum auf ähnlichem, niedrigem Niveau. Kleine Veränderungen hätten deshalb auch größere prozentuale Unterschiede zur Folge, die sich in absoluten Zahlen aber im einstelligen Bereich bewegen.

 

Herr EKR Heinen ergänzt, dass in Zeiten, in denen die Meldesysteme nicht funktioniert hätten, z. B. in Corona, die Gefährdung für Kinder und insbesondere auch die Dunkelziffer angestiegen sei. Die Differenz zwischen den gemeldeten und bestätigten Kindeswohlgefährdungen gebe Hoffnung, dass die Dunkelziffer der tatsächlich akut gefährdeten Kinder nicht gravierend sei. Er bedankt sich ausdrücklich für die herausfordernde Tätigkeit der sozialpädagogischen Fachkräfte im Jugendamt, die immer wieder vor schwierigen Einschätzungen stünden, die auch nur zu zweit getroffen werden könnten.

 

KTA Lück bedankt sich für die umfassende Darstellung.

 

Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.