Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr EKR Heinen teilt mit, dass der Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 08.09.2022 die mit der Beschlussvorlage 375/2022 vorgelegte Entgelttabelle mit dem Zusatz "Sollte es im Laufe des Jahres 2023 eine allgemeine Preissteigerung von mehr als 3 % geben, so können die Preise prozentual an die Inflation angepasst werden" beschlossen habe. Da die Inflation im gesamten Jahr 2023 über dem Oktoberwert von 3,8 % und damit über den 3 % liege, und um die Kosten decken zu können, passe das JFZ die Preise zum 01.12.2023 entsprechend an. Der Vollpensionspreis erhöhe sich um 1,00 € pro Person pro Tag, dies entspreche 3,1 %.

 

Herr EKR Heinen weist darauf hin, dass für abgeschlossene Buchungsverträge selbstverständlich die Preise Gültigkeit hätten, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses der Buchung zugrunde gelegen hätten.

 

Der Ausschuss nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.