Beschluss: einstimmig beschlossen

Erster Kreisrat Hartmut Heinen trägt den Inhalt der Beschlussvorlage vor. Er erläutert, dass die Finanzierung der Erwachsenenbildung Aufgabe des Landes sei. Der Landkreis fördere die Erwachsenenbildungsträger auf vielfältige Weise. Neben dem bisherigen Zuschuss würden noch verschiedene Kurse, wie z.B. für Sprachförderkurse oder die DUO-Begleitkurse, vom Landkreis finanziell unterstützt werden. Er betont, dass es sich bei der Zuschussgewährung um eine freiwillige Leistung handele.

Aufgrund der Vielzahl der beim Landkreis eingehenden Anträge prüft die Verwaltung bei freiwilligen Aufgaben neben der Angemessenheit auch die Bedürftigkeit der Antragsteller. Aufgrund der vorgelegten Unterlagen sei nach Auffassung der Verwaltung weder der Bedarf noch die Angemessenheit der Erhöhung des bisherigen Zuschusses erforderlich. Die vorgelegten Unterlagen belegen insgesamt eine sehr gute wirtschaftliche Situation der KVHS e.V. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Zuschuss lediglich um 20% zu erhöhen.

KTA Sebastian Ramnitz stellt einen Änderungsantrag, dass die Kreisvolkshochschule Vechta e.V. gemäß dem Antrag mit 120.000,- € bezuschusst werde. Er erklärt diesen Antrag damit, dass in der Erwachsenenbildung derzeit viel zu tun sei und dass die Kreisvolkshochschule Vechta e.V. für die Zukunft fit gemacht werden müsse.

KTA Simone Göhner teilt mit, dass die Kreisvolkshochschule Vechta e.V. ein Verein sei und sie sähe auch das Land in der Pflicht, sich an den Kosten zu beteiligen. Für die anderen Vereine sei auch eine Erhöhung von 20 % gewährt worden, daher solle man bei der Beschlussvorlage bleiben.

Landrat Tobias Gerdesmeyer erläutert, dass die Erwachsenenbildung zwar immer heterogener werde, aber man müsse auch die angespannte Haushaltslage und den Gleichbehandlungsgrundsatz gegenüber den anderen Vereinen beachten. Zudem würden auch Einzelmaßnahmen wie z.B. die Sprachförderung gefördert. Er schlägt vor, dass für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 die Kreisvolkshochschule Vechta e.V. einen jährlichen Zuschuss von 48.000,- € erhält und dass man im Jahr 2024 in den Austausch gehe, um den Betrag für das Haushaltsjahr 2025 neu zu ermitteln.

KTA Uwe Meyer begrüßt die Festsetzung für die 2 Jahre, allerdings befürworte er einen Zuschuss in Höhe von 60.000,- €.

Herr Achim Schrader erkundigt sich, welche Konsequenzen es für die Kreisvolksschule Vechta e.V. habe, wenn ein Zuschuss von 48.000,- gezahlt werde. Erster Kreisrat Hartmut Heinen erklärt, dass die finanzielle Lage der Kreisvolkshochschule Vechta e.V. gesichert sei. Die Kreisvolkshochschule verfüge über eine erhebliche Rücklage an liquiden Mitteln. Die Finanzmittel reichen aus, um die im Antrag aufgeführten Mehrbelastungen abdecken zu können. Die Eigenkapitalquote beträgt 89%. Eine wirtschaftliche Notwendigkeit zur Finanzierung der beantragten Gelder bestände nicht. Darüber hinaus seien durch das Land weitere Sondermittel zur Abdeckung der durch die Ukraine-Krise bedingten Kostensteigerungen (z.B. Energie) für 2023 bereitgestellt worden.

Es erfolgt eine kurze Diskussion der Anwesenden.

KTA Sebastian Ramnitz nimmt seinen Antrag zurück unter der Voraussetzung, dass man im Jahr 2024 neue Gespräche führe, um den Betrag für das Haushaltsjahr 2025 neu festzusetzten.

Ausschussvorsitzender Matthias Windhaus schlägt vor, dass die nächste Schulausschusssitzung in den Räumlichkeiten der Kreisvolkhochschule Vechta e.V. abgehalten werden könne und der Ausschuss einen Sachstandsbericht im Rahmen einer Mitteilungsvorlage über die zwischenzeitlich geführten Gespräche erhalten könne.

 

 


Sodann beschließt der Ausschuss für Schule, Beruf und Kultur einstimmig:


 

„Dem Kreistag wird empfohlen,

der Kreisvolkshochschule Vechta e.V., Bahnhofstraße 1, 49377 Vechta für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 48.000 € zu gewähren und die fehlenden Haushaltsmittel überplanmäßig zur Verfügung zu stellen.“