Die Ausschussmitglieder Timo Donner und Karl-Heinz Kamlage werden durch Herrn EKR Heinen auf die ihnen obliegenden Pflichten hingewiesen und mit dem Inhalt der Vorschriften des § 7 Nds. AG SGB VIII und der §§ 40 NKomVG (Amtsverschwiegenheit), 41 NKomVG (Mitwirkungsverbot) und 42 NKomVG (Vertretungsverbot) bekannt gemacht. Die Rechtsvorschriften werden den Ausschussmitgliedern in schriftlicher Form ausgehändigt.