Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Familienhebammendienst ist fester Bestandteil der Präventionsarbeit des Landkreises Vechta und vervollständigt das Leistungsspektrum der Jugendhilfe. Die Verankerung des Familienhebammendienstes im Gesetz zur Kooperation im Kinderschutz (§ 3 Abs. 4 BKiSchG) belegt die Bedeutung der Arbeit der Familienhebammen, deren Schwerpunkt die medizinische und psychosoziale Beratung von Schwangeren und jungen Müttern mit Säuglingen ist.

 

Herr Lienesch berichtet, dass der SkF e. V. seit Mai 2008 einen Familienhebammendienst anbiete. Aktuell umfasse das präventive Angebot 5 zusätzlich qualifizierte Familienhebammen bzw. Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen mit insgesamt 40 Wochenstunden. Die Koordination der Einsätze der Hebammen erfolge durch eine sozialpädagogische Fachkraft mit aktuell 23 Wochenstunden. Weiter sei eine Verwaltungskraft mit 5 Wochenstunden tätig.

 

Mit Beschluss des Kreistages vom 14.01.2021 beteilige sich der Landkreis seit 01.01.2021 für die Dauer von 3 Jahren mit einem Zuschuss von jährlich 157.000 Euro am Familienhebammendienst.

 

Mit Schreiben vom 14.06.2023 beantrage der SkF e. V. nunmehr die Fortsetzung des Familienhebammendienstes, die Erhöhung der Wochenstunden der Koordinierungskraft um 2 Stunden auf 25 Wochenstunden sowie die Erhöhung des Zuschusses. Hintergrund des Erhöhungsantrages seien steigende Personalkosten durch die Stundenerhöhung und Tarifsteigerungen, auch durch die Zahlung von Zulagen entsprechend des Tarifvertrages, sowie die Erhöhung der Hebammenhonorare. Dementsprechend erhöhe sich auch der prozentuale Sachkostenanteil.

 

Herr Lienesch stellt fest, dass die Notwendigkeit zur Stundenerhöhung der Koordinierungskraft nicht gesehen werde.

 

Künftig solle dem SkF ein Budget zur Verfügung gestellt werden, welches sich aus einem Teilbudget für die Personalkosten der Honorarkräfte und einem Teilbudget für Personalkosten des festangestellten Personals und der Sachkosten zusammensetze. Herr Lienesch erklärt, dass das Budget für die Personalkosten für die Honorarkräfte von bisher rd. 48.000,00 € auf 54.000,00 € pro Jahr angehoben werden solle. Rechnerisch bedeute dies, dass der SkF den Honorarkräften ein Honorar von rd. 52,00 €/Stunde bei 1040 Stunden pro Jahr, die von den Honorarkräften geleistet würden, zur Verfügung stellen könne.

 

Die bisher für die Personalkosten der Koordinierungskraft und die festangestellte Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin für 1040 Stunden pro Jahr zuzüglich der Sachkosten zur Verfügung stehenden Mittel von rd. 109.000,00 € jährlich sollten um 20 % erhöht werden, um einen Ausgleich für Teuerungsraten der vergangenen Jahre zu schaffen und die zu erwartenden Tarifsteigerungen der kommenden 3 Jahre auszugleichen. Es errechne sich dadurch ein Teilbudget in Höhe von rd. 131.000,00 €.

 

In Summe ergebe sich eine Kostenbeteiligung des Landkreises von 185.000,00 €. Dabei sei berücksichtigt, dass der SkF darüber hinaus einen Eigenanteil in Höhe von 10 % trage. Mit dem SkF solle eine Laufzeit der Förderung über 3 Jahre, vom 01.01.2024 bis 31.12.2026, vereinbart werden.

 

Für die Durchführung des Familienhebammendienstes werde dem Landkreis vom Land Niedersachsen im Rahmen der Bundesinitiative Frühe Hilfen und Familienhebammen ein jährlicher Zuschuss gewährt, der sich für 2024 auf rund 73.700 Euro belaufe. Eine Antragstellung werde kurzfristig erfolgen.

 

Über die Zusammenarbeit im Rahmen des Projektes "Familienhebammendienst" schließe der Landkreis mit dem SkF e. V. eine Vereinbarung ab.


Sodann beschließt der Jugendhilfeausschuss einstimmig:

 


Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen:

 

"Der SkF e. V. erhält ab dem 01.01.2024 für die Dauer von 3 Jahren für die Förderung des Familienhebammendienstes einen Zuschuss in Höhe von jährlich bis zu 184.000 Euro.

Die erforderlichen Mittel werden in den Haushaltsjahren 2024 bis 2026 zur Verfügung gestellt."