Beschluss: einstimmig beschlossen

Vor Eintritt in die Beratung stellte EKR Heinen fest, dass der Landkreis sich seit Jahren an Projekten im Rahmen Früher Hilfen finanziell beteilige. Bei diesen Angeboten handele es sich um freiwillige, niederschwellige Leistungen zur Vermeidung komplexer Hilfemaßnahmen, die seitens der Fachkräfte als sinnvoll und wirksam erachtet würden. Zu diesen Projekten zählten u.a. das Projekt „Babylotsen ambulant“, PACE und der Familienhebammendienst, über deren Fortführung der Jugendhilfeausschuss in dieser Sitzung berate.

 

EKR Heinen erklärt, dass gestiegene Personal- und Energiekosten der freien Träger und die damit verbundenen Entgeltforderungen, steigende Fallzahlen als Nachwirkungen der Coronakrise, sowie die Aufnahme von Kriegsflüchtlingen die finanzielle Situation des Landkreises zunehmend belaste. Bestehende Strukturen und Angebote wolle der Landkreis zwar erhalten, jedoch sei eine Kostenbeteiligung an freiwilligen Leistungen auf ihre Wirksamkeit zu prüfen und ggf. zu priorisieren. Vorrangig seien Mittel für die immer mehr werdenden Pflichtaufgaben bereit zu stellen. EKR Heinen betont, dass es dem Landkreis wichtig sei, bewährte Strukturen im präventiven Bereich zu erhalten. Jedoch sei auch weiterhin mit geänderten Landes- und Bundesvorschriften zu rechnen, die der Landkreis umsetzen müsse.

 

Sodann berichtet Herr Lienesch, dass Eltern sowie werdende Mütter und Väter nach dem Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) über Leistungsangebote zur Beratung und Hilfe in Fragen der Schwangerschaft und Geburt informiert werden sollten. Es sei Aufgabe der öffentlichen Jugendhilfeträger, die Angebotsgestaltung und -entwicklung entsprechend zu klären und auszubauen. In diesem Rahmen biete der Sozialdienst kath. Frauen e. V. (SkF e. V.) seit 2021, unter Beteiligung des Landkreises Vechta, das Projekt "Babylotse ambulant in Frauenarztpraxen" an. Mit dem Projekt ermittle der SkF anhand von Fragebögen den Unterstützungsbedarf von Schwangeren und jungen Eltern, um dann gezielt in weitere Hilfsangebote zu vermitteln. Damit schließe das Projekt eine Angebotslücke, da hier abweichend von der in diesem Bereich sonst üblichen Komm-Struktur aktiv auf die Zielgruppe zugegangen werde.

 

Mit Schreiben vom 07.09.2023 habe der SkF die Fortsetzung des Projektes durch eine sozialpädagogische Fachkraft mit 7,5 Wochenstunden beantragt. Für die Umsetzung werde eine Beteiligung des Landkreises von 8.000 Euro beantragt.

 

In Relation zum letzten Antrag und Kreistagbeschluss ab 2021, in dem ein Zuschuss von 10.000 Euro bei Einsatz der sozialpädagogischen Fachkraft mit 19,5 Wochenstunden gewährt worden sei, werde ein Zuschuss von 5.000 Euro bei 7,5 geleisteten Wochenstunden für angemessen erachtet.

 

In der sich anschließenden lebhaften Diskussion begrüßt KTA Sandmann die Fortführung des Projektes Babylotsen ambulant und hebt den präventiven Charakter des Angebotes zur Vermeidung schwerwiegender Beeinträchtigungen und Belastungen für die Kinder und Familien hervor.

 

KTA Kruse stellt fest, dass er keine Lücke in der Versorgung schwangerer Frauen und Mütter erkenne. Er hinterfragt kritisch, ob für das Angebot Babylotsen überhaupt eine Nachfrage bestehe.

 

EKR Heinen widerspricht und erklärt, dass die bisherigen Erfahrungen belegten, dass ein Bedarf für die vom SkF beantragten 7,5 Wochenstunden bestehe und dieses Angebot die Palette der Frühen Hilfen wirksam ergänze.

 

KTA Lück sowie Herr Wagner sprechen sich ebenfalls für eine Fortsetzung des Projektes aus und sehen die Notwendigkeit, frühestmöglich präventiv zu unterstützen.


Sodann beschließt der Jugendhilfeausschuss einstimmig:

 


„Der Landkreis Vechta beteiligt sich am Projekt "Babylotsen ambulant in Frauenarztpraxen" mit 5.000 Euro jährlich. Die Förderung erfolgt für 3 Jahre für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2026. Die notwendigen Haushaltsmittel für die Jahre 2024, 2025 und 2026 werden zur Verfügung gestellt."