Kreisrat Holger Böckenstette erläuterte, dass die Regierungskommission (Koordinierende Stelle des Bundesministeriums für Gesundheit) für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung sich erneut zur Reform der Notfall- und Akutversorgung geäußert habe und hierbei in ihrer Stellungnahme und Empfehlung vom 7.9.2023 auf den Rettungsdienst und dessen Finanzierung eingehe. Hierbei würden zahlreiche Vorschläge und Empfehlungen unterbreitet, die den Forderungen und Vorstellungen des Deutschen Landkreistages (DLT) und des NLT widersprechen.

 

In der Beschreibung der Ausgangs- und Problemlage würden die vielfältigen und aus Kommissionssicht kleinteiligen Strukturen des Rettungsdienstes kritisiert und zumindest für einen Teil der Probleme verantwortlich gemacht. Insbesondere werden unterschiedliche Vergütungsmodelle, die in den Ländern bestehen, für eine mangelnde Transparenz von Kosten und Leistungen des Rettungsdienstes einschließlich der Leitstellen verantwortlich gemacht. Zudem werde suggeriert, dass Modelle, die auf Grundlage kommunaler Gebührensatzungen die Finanzierung regeln, keine Anreize für einen wirtschaftlich effizienten Betrieb bieten und zudem, dass diese Gebührensatzungen ohne jede Beteiligung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Vorfeld erlassen würden.

 

Die Anforderungen an die Qualität sowie die Qualifikation des eingesetzten Personals in Leitstellen und der Notfallrettung sollten nach Vorstellung der Kommission länderübergreifend vereinheitlicht werden. Es sollen sog. „regionale Gremien der Gesundheitspolitik“, Kostenträger und Leistungserbringer in die einheitliche Bedarfsplanung unter Leitung der Länder einbezogen werden.

 

Weiter fordert die Kommission eine Konzentration und Zentralisierung der Leitstellen unter der Koordination des jeweiligen Bundeslandes. Die Kommission hält eine Betreuungsdichte von ca. 1 Mio. Einwohner pro Leitstelle für sachgerecht. Dies könne allerdings in dünner besiedelten Regionen auch eine geringere Zahl sein. Die Planung sollte auch in der Regel landkreisübergreifend erfolgen.

 

Global betrachtet wird mit dieser Empfehlung die bisherige Qualität des Rettungsdienstes sowohl als präklinische medizinische Leistung als auch als zentrale Aufgabe der Gefahrenabwehr aufgekündigt und einseitig dem medizinischen Bereich zugeschlagen. Dies erscheint, wenn überhaupt, nur aus einseitiger Sicht des Gesundheitswesens und der gesetzlichen Krankenversicherung sinnvoll. Der NLT wird weiterhin das Ziel verfolgen, den Rettungsdienst durchaus zu reformieren, aber in seiner Struktur und Aufgabenstellung aufrechtzuerhalten.

 

Vorweggegangen waren ähnlich lautende Entschließungsanträge der Regierungsfraktionen und der CDU zur Notfallversorgung 

U. a. soll die Landesregierung

 

Ø  Zusammenschlüsse von bestehenden Rettungsleitstellen mit dem Ziel der Weiterentwicklung zur Gesundheitsleitstelle unterstützen,

Ø  aufeinander abgestimmte Ersteinschätzungskriterien für die Zuordnung von Notfällen in die richtige Versorgungsstufe entwickeln und erproben

Ø  den flächendeckenden Einsatz von Gemeindenotfallsanitäterinnen und Gemeindenotfallsanitäter ermöglichen,

Ø  durch Öffentlichkeitsarbeit eine Sensibilisierung der Bevölkerung für die Inanspruchnahme der Versorgungsangebote erwirken.