Sitzung: 26.09.2023 Ausschuss für Feuerschutz und Rettungswesen
Kreisrat Holger Böckenstette erläuterte, dass die Regierungskommission (Koordinierende Stelle des Bundesministeriums für Gesundheit) für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung sich erneut zur Reform der Notfall- und Akutversorgung geäußert habe und hierbei in ihrer Stellungnahme und Empfehlung vom 7.9.2023 auf den Rettungsdienst und dessen Finanzierung eingehe. Hierbei würden zahlreiche Vorschläge und Empfehlungen unterbreitet, die den Forderungen und Vorstellungen des Deutschen Landkreistages (DLT) und des NLT widersprechen.
In der Beschreibung der Ausgangs- und Problemlage würden die vielfältigen und aus Kommissionssicht kleinteiligen Strukturen des Rettungsdienstes kritisiert und zumindest für einen Teil der Probleme verantwortlich gemacht. Insbesondere werden unterschiedliche Vergütungsmodelle, die in den Ländern bestehen, für eine mangelnde Transparenz von Kosten und Leistungen des Rettungsdienstes einschließlich der Leitstellen verantwortlich gemacht. Zudem werde suggeriert, dass Modelle, die auf Grundlage kommunaler Gebührensatzungen die Finanzierung regeln, keine Anreize für einen wirtschaftlich effizienten Betrieb bieten und zudem, dass diese Gebührensatzungen ohne jede Beteiligung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Vorfeld erlassen würden.
Die Anforderungen an die Qualität sowie die
Qualifikation des eingesetzten Personals in Leitstellen und der Notfallrettung
sollten nach Vorstellung der Kommission länderübergreifend vereinheitlicht
werden. Es sollen sog. „regionale Gremien der Gesundheitspolitik“, Kostenträger
und Leistungserbringer in die einheitliche Bedarfsplanung unter Leitung der
Länder einbezogen werden.
Weiter fordert die Kommission eine Konzentration
und Zentralisierung der Leitstellen unter der Koordination des jeweiligen
Bundeslandes. Die Kommission hält eine Betreuungsdichte von ca. 1 Mio.
Einwohner pro Leitstelle für sachgerecht. Dies könne allerdings in dünner
besiedelten Regionen auch eine geringere Zahl sein. Die Planung sollte auch in
der Regel landkreisübergreifend erfolgen.
Global betrachtet wird mit dieser Empfehlung die
bisherige Qualität des Rettungsdienstes sowohl als präklinische medizinische
Leistung als auch als zentrale Aufgabe der Gefahrenabwehr aufgekündigt und
einseitig dem medizinischen Bereich zugeschlagen. Dies erscheint, wenn
überhaupt, nur aus einseitiger Sicht des Gesundheitswesens und der gesetzlichen
Krankenversicherung sinnvoll. Der NLT wird weiterhin das Ziel verfolgen, den
Rettungsdienst durchaus zu reformieren, aber in seiner Struktur und
Aufgabenstellung aufrechtzuerhalten.
Vorweggegangen waren ähnlich lautende
Entschließungsanträge der Regierungsfraktionen und der CDU zur
Notfallversorgung
U. a. soll die Landesregierung
Ø Zusammenschlüsse von bestehenden Rettungsleitstellen
mit dem Ziel der Weiterentwicklung zur Gesundheitsleitstelle unterstützen,
Ø aufeinander abgestimmte Ersteinschätzungskriterien
für die Zuordnung von Notfällen in die richtige Versorgungsstufe entwickeln und
erproben
Ø den flächendeckenden Einsatz von
Gemeindenotfallsanitäterinnen und Gemeindenotfallsanitäter ermöglichen,
Ø durch Öffentlichkeitsarbeit eine Sensibilisierung
der Bevölkerung für die Inanspruchnahme der Versorgungsangebote erwirken.