Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Leiterin des Amtes für Soziales und Integration Angelika Wehebrink erläutert den Antrag des SKM – Katholischer Verein für soziale Dienste Vechta e. V. vom 24.08.2023. Die Finanzhilfe in Höhe von 20.000 EUR und eine Aufstockung der Förderung der Querschnittsarbeit um weitere 5.000 EUR für das Haushaltsjahr 2023 seien zur finanziellen Absicherung der Betreuungsaufgabe des Vereines erforderlich. Die wirtschaftliche Absicherung liege im Interesse des Landkreises Vechta, denn die Zuständigkeit für die Rechtsfürsorge gehe sonst zurück an den Landkreis Vechta. Die Querschnittsarbeit, also die Beratung der zahlreichen ehrenamtlichen Betreuer, sei mit den vom Land zur Verfügung gestellten Mitteln nicht zu leisten. Die jahrzehntelange Arbeit der Betreuungsvereine im Landkreis Vechta werde seitens des Sozialamtes wertgeschätzt.

 

KTA Peter Willenborg bestätigt die gute Arbeit der Betreuungsvereine.

 

Auf die Frage nach der Unterstützung durch Landes-Caritasverband und Bischöflich Münstersches Offizialat Vechta antwortet Angelika Wehebrink, darüber lägen keine Erkenntnisse vor. Die Betreuungsvereine fragen regelmäßig auch von dort Unterstützungsleistungen nach.

 

KTA Walter Goda sieht kritisch, dass seitens des Bundes und Landes keine ausreichenden Mittel zur Verfügung gestellt werden und dass die Kommune hier aushelfen müsse. Die wichtige Arbeit der Betreuungsvereine sei zu unterstützen.

 

Landrat Tobias Gerdesmeyer erläutert aufgrund Nachfrage, dass sämtliche finanziellen Lasten, die bei den Kommunen auf diese Weise hinzukommen, auch immer über Spitzenverbände und andere kommunale Zusammenschlüsse dem Land gegenüber geltend gemacht werden. Es kommen weitere große Risiken aus den Bereichen Krankenhaus-Defizit-Finanzierung, Flüchtlingsversorgung, Breitbandausbau hinzu. Es werde seitens der Kommunen ein deutlich höherer Finanzausgleich beim Land eingefordert.


Sodann beschließt der Ausschuss einstimmig:


„Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen, dem SKM - Katholischer Verein für soziale Dienste Vechta e.V. für das Jahr 2023 eine Finanzhilfe in Höhe von 20.000 EUR zur Existenzsicherung seines Betreuungsvereins und eine weitere Förderung der Querschnittsarbeit von 5.000 EUR zur Verfügung zu stellen. Mit der zusätzlichen Förderung der Querschnittsarbeit beträgt die Förderung für Querschnittsarbeit im Jahr 2023 insgesamt 10.000 EUR.“