Landrat Tobias Gerdesmeyer führt die Pflichtenbelehrung nach §§ 40 bis 42 Nds. Kommunalverfassungsgesetz durch und verpflichtet Frau Monika Lammers (Vertreterin der Arbeitgeberorganisation) per Handschlag. Anschließend wird die Pflichtenbelehrung ausgehändigt.