Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

Frau Vornhusen-Habe berichtet anhand der anliegenden Präsentation (Anlage 1) über die Kosten des Rettungsdienstes und die Vereinbarung mit den Kostenträgern (Krankenkassen).

 

Sie verweist auf die rechtlichen Grundlagen in § 14 und § 15 Nds. Rettungsdienstgesetz (NRettDG), wonach der Landkreis für seinen Rettungsdienstbereich die voraussichtlichen betriebswirtschaftlichen Gesamtkosten (Plankosten) des Rettungsdienstes ermittele und mit den Kostenträgern die Gesamtkosten vereinbare.

Grundlage der Plankosten sei der Bedarfsplan und die Bedarfsberechnung des Landkreises Vechta. Die Gesamtvorhaltung beliefe sich in 2022 auf 2048 Rettungsmittelwochenstunden und nach Ausweitung in 2023 auf 2.158 Wochenstunden.

 

Frau Vornhusen-Habe erläuterte, dass zum 01.06.2022 eine Vereinbarung über die Erhebung von Entgelten im Rettungsdienst mit den Kostenträgern abgeschlossen worden sei. Das Gesamtbudget für 2022 belaufe sich auf 11.654.935 €.

 

Strittig seien noch die erhöhten Kosten der Einsatzleitstelle in Höhe von insgesamt 318.868 € – bedingt u.a. durch die Personalaufstockung und Abschreibungen für Neuinvestitionen in die Einsatzleittechnik.

 

An Entgelten seien im Jahr 2022 Erlöse von 12.931.535 € erzielt worden. Unter Berücksichtigung der kumulierten Unterdeckung zum 31.12.2021 in Höhe von 1.854.478 € ergäbe sich ein vorzutragendes Betriebsergebnis in Höhe von insgesamt 3.131.078 € Überdeckung zum 31.12.2022.

 

Frau Vornhusen-Habe stellte anschließend die Einsatzentwicklung von 2000 – 2023 vor. Insgesamt seien starke Steigerungsraten seit 2000 zu verzeichnen. Es gäbe nur vereinzelte Jahre mit geringfügig sinkenden Zahlen (2017/ 2018 /2020). Hierfür gäbe es verschiedene Ursachen, wie z.B. 2018 die Einführung des Notfallsanitäters und 2020 die Corona-Pandemie.

 

Seit Frühjahr 2021 seien die Notarzt-Zahlen deutlich gestiegen durch die Einführung der Standardisierten und Strukturierten Notrufabfrage (DIASweb/NoraTec) in der Einsatzleitstelle. Hier habe man mittlerweile etwas nachgesteuert.

 

Unser Qualitätsanspruch sei stets die optimale und angemessene Hilfe – egal zu welcher Tages- oder Nachtzeit und unabhängig davon, welcher Disponent das Hilfeersuchen entgegennimmt, erklärte Frau Vornhusen-Habe.

 

Anhand eines Diagramms erläuterte Frau Vornhusen-Habe die Entwicklung der Entgelte, die pro Einsatzart jedes Jahr neu kalkuliert würden.

 

Als Ausblick stelle sie dar, dass die Einsatzzahlen sich 2023 auf ähnlichem Niveau wie 2022 bewegen werden, die Kosten aber weiter steigen werden.

 

Ein großes Problem sei der Personalmangel im Rettungsdienst. Aufgrund der 48 Stunden Woche seien auch Abwanderungen zu verzeichnen. Zudem sollte der Gemeindenotfallsanitäter vom Projekt zum im NRettDG aufgenommenen Einsatzmittel werden.

 

KTA Anne-Kathrin Lange erkundigte sich, was man denn gegen den Personalmangel mache. Oliver Peters berichtetet, dass man mehr Notfallsanitäter ausbilde, als die Krankenkassen zahlten und auch zunehmend Rettungssanitäter auf eigene Kosten ausbilde.

 

KTA Walter Sieveke erkundigte sich nach den Ursachen der sehr hohen Einsatzsteigerungen seit 2000.

Oliver Peters erläuterte, dass der Rettungsdienst zunehmend für Bagatellerkrankungen alarmiert würde. Ca. 30-40 % seien keine „echten Rettungsdiensteinsätze“. Aus diesem Grunde sei auch das Projekt „Gemeindenotfallsanitäter“ so wichtig. Ca. 70 % der Patienten, zu denen der GemNotSan gerufen werde, würden vor Ort bleiben und nicht in ein Krankenhaus gebracht werden.

 

Der Ausschussvorsitzende, Franz-Josef Theilen bedankte sich bei Frau Vornhusen-Habe für den informativen und ausführlichen Bericht.