Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

KTA Neubauer stellt den Antrag der Gruppe UWG/Linke vor und spricht sich für die Darstellung der Klimafolgen in den Beschlussvorlagen aus. Er zitiert dabei das Klimafolgeanpassungskonzept, in dem ein Klimafolgencheck für Beschlussvorlagen als mögliche Maßnahme im Kapitel „Klimafolgencheck für Kreistagsbeschlüsse“ dargestellt wird.

KTA Neubauer weist ausdrücklich darauf hin, dass die Implementierung eines Klimafolgenchecks einen Prozess darstelle und eine Einarbeitung erfordere. Es müsse zu Beginn reichen eine Grobbeurteilung in einfacher Weise vorzunehmen.

 

Herr Amtsleiter Stuntebeck führt aus, dass Klimaschutz und Klimafolgeanpassung ein allseits präsentes Thema sei und somit die Verwaltung in ihrem Handeln grundsätzlich diese Aspekte berücksichtigt. Demzufolge bedeute die Darstellung eines Klimafolgenchecks in den Beschlussvorlagen einen zusätzlichen bürokratischen Aufwand. Herr Stuntebeck verdeutlicht die Komplexität des Klimafolgenchecks anhand des Beispiels Radwegebau. Die Stärkung des Radverkehrs stellt grundsätzlich einen positiven Aspekt der Klimafolgenanpassung dar. Demgegenüber stehen die zusätzliche Versiegelung unterschiedlichster Art sowie mögliche Baumfällungen. Eine detaillierte Berechnung der Klimafolgen dieser einzelnen Aspekte löse weiteren, nicht unerheblichen Aufwand in der Verwaltung aus und rücke die eigentliche Maßnahme in den Hintergrund.

 

KTA Wilming schließt sich den Ausführungen von Herrn Stuntebeck an und ergänzt, dass der Klimafolgencheck nur ein Baustein des Klimafolgeanpassungskonzepts sei. Vor weiteren Maßnahmenbeschlüssen müsse das Konzept durchgearbeitet und Grundlagen geschaffen werden.

Die Darstellung der Klimafolgen in Beschlüssen fordere konsequenterweise im weiteren auch die Darstellung weiterer Schutzgüter wie Barrierefreiheit und Bildung. Es müsse verhindert werden, dass die Schutzgüter in Konkurrenz zueinanderstehen.

KTA Wilming plädiert dafür den Antrag abzulehnen, da der Nutzen in keinem ausgewogenem Verhältnis zum Aufwand stehe.

 

KTA Bertelt lehnt den Antrag ebenfalls ab, da keine weiteren Verpflichtungen für die Verwaltung entstehen sollten.

 

KTA Schulte erläutert, dass es aufgrund der Bekenntnisse zum Klimaschutz durch alle Ausschussmitglieder lediglich konsequent sei zukünftige Beschlüsse auf die Klimafolgen zu hinterfragen.

Er beantragt den Antrag der Gruppe UWG/Linke zurückzustellen und den Landkreis Osnabrück einzuladen, um über seine Erfahrungen mit dem Klimafolgencheck für Beschlüsse zu berichten.

 

KTA Neubauer unterstützt den Antrag des KTA Schulte.

 

Daraufhin wird der Antrag des KTA Schulte mit 5 Ja-Stimmen und 10 Nein-Stimmen abgelehnt.

 

KTA Neubauer kritisiert, dass allein aus der Schwierigkeit der Darstellung des Klimafolgenchecks dieser gestoppt wird und der Versuch Erfahrungen von anderen Kommunen berichtet zu bekommen, abgelehnt werde. Er weist darauf hin, dass die Verwaltung nicht umhinkomme, die Politik umfassend über Klimafolgen zu informieren.

 

KTA Windhaus stimmt KTA Neubauer zu und führt weiterhin aus, dass die Vorbereitung für eine Beurteilung der Klimafolgen von der Verwaltung komme müsse. Diese könne nicht von den ehrenamtlichen Kreistagsabgeordneten geleistet werden.

 

Herr Landrat Gerdesmeyer erläutert, dass ein zusätzlicher Erkenntnisgewinn immer mit zusätzlicher Bürokratie einhergehe. In Bezug auf den Klimafolgencheck bedeute dies umfangreiche Berechnungen. Es müsse hinterfragt werden, ob der Mehr an Erkenntnisgewinn im Verhältnis zum Aufwand stünde. Er erklärt, dass die Verwaltung den Klimaschutz und die Klimafolgen in ihren Maßnahmen berücksichtigt und entsprechend der Politik vorstellt. Zudem weist Herr Landrat Gerdesmeyer darauf hin, dass bei einer Einführung des Klimafolgenchecks die Themen Inklusion, Gender etc. ebenfalls betrachtet werden könnten.

 

KTA Wilming schließt sich den Ausführungen des Landrats Gerdesmeyer an und plädiert der Verwaltung zu vertrauen. Die Politik dürfe von der Verwaltung erwarten, dass bei entsprechenden Maßnahmen Fakten geliefert werden. Alternativ könne von der Politik ein Prüfauftrag erteilt werden. Er spricht sich für die Ablehnung des Antrags der Gruppe UWG/Linke aus.


Sodann beschließt der Ausschuss mehrheitlich bei 3 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen und 10 Nein-Stimmen:


„Der Antrag der Gruppe UWG/Linke dass bei allen kommunalen Beschlussvorlagen des Landkreises Vechta die Auswirkungen auf das Klima bei jeglichen Entscheidungen ermittelt und bevorzugte Lösungen zur Beurteilung der Klimarelevanz erstellt werden, die sich positiv auf Klima-, Natur- und Artenschutz auswirken, wird abgelehnt.“