Sitzung: 21.09.2023 Bau-, Struktur- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 649/2023
Herr Nüske (Geschäftsführer der Abfallwirtschaft Vechta (AWV)) erläutert
anhand der anliegenden Präsentation (Anlage 1) die Gründe für eine
Neukalkulation der Abfallgebühren sowie die daraus resultierenden Veränderungen
für einen 4-Personen-Haushalt. Abschließend stellt er einen Vergleich der
Abfallgebühren mit den umliegenden Landkreisen vor.
KTA Neubauer spricht sich für die Erhöhung der Abfallgebühren aus, da
das oberste Ziel eine Müllvermeidung sein sollte. Dementsprechend dürfte die
Abfallentsorgung nicht zu billig sein.
Herr Nüske erklärt auf Nachfrage des KTA Windhaus, dass durch die
Auslesung des Chips in dem Müllbehälter bei der Abrechnung unterschieden werden
kann, ob eine Tonne an anderer Stelle ein zweites Mal zur Leerung oder
verspätet zur Leerung hingestellt werde.
Herr Landrat Gerdesmeyer hebt die gute Arbeit der Mitarbeiter der AWV
hervor und erklärt, dass dort in hohem Maße versucht werde eine hohe Nutzung
des Abfalls zu generieren.
Des Weiteren weist er darauf hin, dass in der Gesellschafterversammlung
darauf geachtet wird, dass die Vergütung der Mitarbeiter der AWV dem TVöD
angenähert werden.
KTA Windhaus begrüßt die Tarifbindung für die Mitarbeiter der AWV und
unterstützt dies im Namen der SPD-Fraktion ausdrücklich.
Herr Nüske antwortet auf die Fragen der KTA Bertelt und Windhaus, dass
seit 2012 Kontrollen der Bioabfallbehälter auf Störstoffe vorgenommen werden.
Seit 2018 finden diese Kontrollen durch einen Störstoffdetektor statt. Daraus
resultierend sind in den letzten Jahren in 18.000 Fällen Bioabfallbehälter
stehen gelassen worden.
Abschließend führt er aus, dass eine Einrichtung von digitalen
Wertstoffhöfen in der Kalkulation berücksichtigt sei.
Auf Nachfrage des KTA Elberfeld erläutert Herr Nüske, dass der Landkreis
Ammerland vermutlich aufgrund der großen Deponieanlage und der sich daraus
ergebenden Einnahmen aus den umliegenden Landkreisen deutlich geringere
Abfallgebühren erheben kann.
Sodann beschließt der Ausschuss einstimmig: