Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr Fischer gibt anhand einer PowerPoint-Präsentation einen Überblick zum aktuellen Sachstand beim Breitbandausbau im Landkreis Vechta.

 

Zum Thema Endausbau (Nachverdichtung) berichtet Herr Fischer, das die Abstimmung mit Vodafone erfolgt ist. 1.557 homes-passed-Adressen aus den Baulosen 1, 3,4,6,7,9, und 10 werden angeschrieben. Der Bau der Hausanschlüsse findet dann mit einer anderen Tiefbaufirma statt. In den Baulosen 5 und 8 werden die Adressen ohne Vertrag ebenfalls nochmal angeschrieben. Hier können die Adressen aber in die neue Ausschreibung eingearbeitet werden.

Im Endausbau können die Kunden zwischen zwei Varianten wählen:

  1. Bau des Hausanschlusses ohne Vodafone-Vertrag mit einer Anschlussgebühr von 599,00 €
  2. Bau des Hausanschlusses mit Vodafone-Vertrag und ohne Anschlussgebühr (ursprüngliche Vertragsbedingungen)

Die Angebote gelten nur innerhalb einer gesetzten Frist. Bei Variante 2 muss beachtet werden, dass die Anschlussgebühr mit den Fördergeldern verrechnet. Die anwesenden Mitglieder stimmen dieser Verfahrensweise im Endausbau zu.

 

Zu den Förderanträgen berichtet Herr Fischer, dass die Konkretisierungsanträge seit Dezember 2022 bei der ateneKOM zur Prüfung vorliegen. Es wurden noch Daten nachgefordert, die in Kürze fertiggestellt sind und eingereicht werden können. Die ateneKOM kann keinen Zeitraum nennen, in dem eine abschließende Bearbeitung zugesagt werden kann. Im Rahmen der Klärungsgespräche hat die ateneKOM eine Zusammenlegung der zwei Bewilligungsbescheide in Aussicht gestellt. Das würde die Abwicklung wesentlich vereinfachen, da eine strikte Trennung der zwei Ausbaustufen nicht mehr erfolgen müsste.

 

Anhand eines Bauzeitenplanes stellt Herr Fischer den aktuellen Baustand in den einzelnen Baulosen dar. Es ist damit zu rechnen, dass in diesem Jahr die Baulose 6, 7, und 10 abgeschlossen werden. Im Baulos 9 könnte sich die Fertigstellung bis März 2024 verzögern. Dieser Bauzeitenplan bezieht sich auf die Bauzeit. Alle Bewilligungsbescheide sind inzwischen aufgrund der Bauverzögerungen bis Dezember 2024 verlängert worden. Anschließend bleiben 6 Monate (30.06.2025), um den Verwendungsnachweis zu stellen, die Abnahmen durchzuführen usw.

 

Die Baulos 5 und 8 werden sich wesentlich verzögern. Die Kündigung im Baulos 8 ist im Mai 2023 ausgesprochen worden. Die EU-weite Ausschreibung kann nach abschließender Prüfung durch WRR veröffentlicht werden. Im Baulos 5 wird ebenfalls eine Kündigung geprüft. Die Baufirma liegt weit hinter dem Zeitplan. Die Arbeiten werden mangelhaft durchgeführt. Eine mit BIBTech durchgeführte Bestandsaufnahme bestätigt diesen Eindruck. Die ausführende Baufirma wurde mit Fristsetzung aufgefordert, Abhilfe zu schaffen. Die Frist ist erfolglos verstrichen. Herr Böckenstette nimmt ebenfalls kurz Stellung zur Sachlage in Baulos 5. Er schlägt vor, dem Bauunternehmer zu kündigen. Dieser Vorschlag erhält allgemeine Zustimmung. Die Nutzung der bereits verlegten Kabel ist bei einer Neuausschreibung zwingend, da Strecken nur einmal gefördert werden.

 

Bei der „Grauen-Flecken-Förderung“ (3. Ausbaustufe) wurde der Antrag auf Beratungsleistungen mit 200.000,00 € bewilligt. Die Beratungsleistungen werden jetzt für die genaue Verifizierung der Adressen und der Förderbedingungen eingesetzt. Die Ausschreibung des Planungsbüros wird vorbereitet. In der Ausschreibung sind auf Anraten von WRR Eignungskriterien anzuführen, um Angebote von qualifizierten Planungsbüros zu erhalten. Ein Planervertrag muss ebenfalls Bestandteil der Ausschreibung sein.