Beschluss: zur Kenntnis genommen

Frau Amtsleiterin Ahlers erläutert, dass die kreiseigenen Bestandsgebäude auf die Machbarkeit zur Installation von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) untersucht sowie im Rahmen von Neubauvorhaben PV-Anlagen grundsätzlich installiert werden.

Auf den kreiseigenen Liegenschaften würden sich somit bis Ende 2023 PV-Anlagen mit einer Leistung von ca. 453 kWp und bis Ende 2026 mit einer zusätzlichen Leistung von zurzeit geplanten 726 kWp befinden.

Abschließend weist Frau Ahlers daraufhin, dass in Bezug auf die Bestandsgebäude die Statik, das Alter des Daches sowie die voraussichtliche Lebensdauer des entsprechenden Gebäudes einbezogen werde.

 

Herr Landrat Gerdesmeyer ergänzt, dass die Abfallwirtschaftsgesellschaft Vechta mbH die Installation von PV-Anlagen auf dem alten Deponiegelände plane, sodass eine Fläche von über fünf Hektar zur Verfügung stünde. Zu klären sei allerdings noch inwieweit solch große Mengen Energie eingespeist werden können.