Beschluss: einstimmig beschlossen

Frau Amtsleiterin Ahlers stellt den erheblichen Innensanierungsbedarf des Gymnasiums Damme, welches 1965/1966 errichtet und in den Jahren 1968/1969, 1970 sowie 2002 und 2009 erweitert wurde, sowie den Außen- und Innensanierungsbedarf des aktuellen Hauptschulgebäudes, welches 1974 errichtet und ab 2025 dem Gymnasium Damme in Gänze zur Verfügung steht, vor.

 

Frau Ahlers erläutert mit Verweis auf entsprechende Fotos die zunehmenden Bauauffälligkeiten in beiden Schulobjekten.

So sind unter anderem die Elektrik sowie die Wasserleitungen veraltet und die Bestimmungen des Brandschutzes in einigen Bereichen nicht mehr erfüllt. Hinzu kommen alte Wasserschäden an den Deckenbekleidungen sowie abgängige Türen und Bodenbeläge.

Zudem ist im Gebäude des jetzigen Gymnasiums eine Erweiterung des Lehrerzimmers notwendig, da dieses bei 122 Lehrkräften lediglich 122 m² misst.

Das Hauptschulgebäude müsste barrierefrei gestaltet und die Außenhülle energetisch saniert werden.

Frau Ahlers nennt für die Innensanierungen der beiden Gebäude eine Kostenschätzung von 10,6 Mio. € (Gymnasium) bzw. 9,1 Mio. € (Hauptschule).

 

Herr Landrat Gerdesmeyer erklärt auf Nachfrage des KTA Windhaus, dass für das Hauptschulgebäude 3,7 Mio. € an die Stadt Damme gezahlt werde. Der Kauf ging einher mit dem Verkauf der Marienschule Damme inklusive Schwimmbad.

Frau Ahlers ergänzt, dass ein Neubau des Hauptschulgebäudes hochgerechnet nach dem Baukostenindex ca. 44 Mio. € kosten würde.

 

KTA Decker spricht sich für die Beschlussvorlage aus und erinnert an die Besichtigung der Räumlichkeiten im Zuge einer Ausschusssitzung.

 

KTA Neubauer stellt sich ebenfalls hinter die Beschlussempfehlung und sieht einen Erhalt für die Zukunft als notwendig an.

 

KTA Hanken erklärt, dass auch er dem Planungsauftrag zustimmen werde.


Sodann beschließt der Ausschuss einstimmig:


„Dem Kreistag wird empfohlen, die Verwaltung mit den Planungen für die Innensanierung des Gymnasiums Damme und der Außen- und Innensanierung des Hauptschulgebäudes zu beauftragen und dafür die erforderlichen Haushaltsmittel bereitzustellen.“