Beschluss: zur Kenntnis genommen

Gesetzesentwurf zur Steigerung des Ausbaus von Windenergieanlagen

Herr Landrat Gerdesmeyer teilt mit, dass die Niedersächsische Landesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Steigerung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land nunmehr beschlossen und dem Landtag zur Beratung zugleitet hat. Mit einem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens wird Anfang 2024 gerechnet.

 

Des Weiteren erläutert er, dass der Entwurf ein zeitliches Vorziehen der Superprivilegierung nicht mehr vorsehe. Die Flächenziele sollen entsprechend der Bundessystematik für 2027 und 2032 festgelegt werden. Das Land und die regionalen Planungsträger sollen gemeinsam darauf hinwirken, dass eine Ausweisung bis 2026 erfolgt. Die regionalen Teilflächenziele im Gesetzentwurf entsprechen den seit Juni bekannten Zahlen für die Landkreise. Für den Landkreis Vechta sind das 1,56 % bis 2032, wobei die erste Etappe 2027 mit 1,21 % erreicht werden muss. Die aktuell im Regionalen Raumordnungsprogramm ausgewiesenen Flächen belaufen sich auf etwa 0,49 % der Landkreisfläche, wenn man die für die notwendige „Rotor-Out-Betrachtung“ vorgegebenen Abzüge berücksichtigt.

 

Herr Landrat Gerdesmeyer berichtet, dass nach der gesetzlichen Regelung zwar die Landkreise die Rolle des Planungsträgers übernehmen. Trotzdem sollen den Kommunen neue Windenergiegebiete nicht landkreisseitig „übergestülpt“ werden. Neue Windenergiegebiete sollen vielmehr gemeinsam mit den Städten und Gemeinden Hand in Hand abgestimmt und geplant werden. In einem ersten Schritt werden daher die Städte und Gemeinden Windenergiegebiete über Flächennutzungspläne sichern. Der Landkreis verfolgt in diesem Planungsprozess die Einhaltung des Teilflächenziels, indem er die Planungsabsichten der Städte und Gemeinden koordiniert und eine unterstützende Rolle einnimmt.

Parallel dazu wird durch den Landkreis ein entsprechender Teilplan Windenergie zum Regionalen Raumordnungsprogramm von einem Planungsbüro erstellt. Darin werden die kommunalen Windenergiegebiete nachvollziehend übernommen. Mögliche Potenzialflächen werden zurzeit zwischen den Städten und Gemeinden und den zuständigen Stellen beim Landkreis (insbesondere der Unteren Naturschutzbehörde) sowie unter Einbeziehung der Naturschutzverbände betrachtet.

 

Entsendung der Kreisnaturschutzbeauftragten in den Bau-, Struktur- und Umweltausschuss

Landrat Gerdesmeyer nimmt die Verpflichtung des hinzugewählten Ausschussmitgliedes des Bau-, Struktur- und Umweltausschusses Frau Christiane Lehmkuhl (Vertreterin der Kreisnaturschutzbeauftragten) vor.

Des Weiteren weist er Frau Lehmkuhl auf die ihr obliegenden Pflichten hin und macht sie mit dem Inhalt des

 

·         § 40 NKomVG (Amtsverschwiegenheit),

·         § 41 NKomVG (Mitwirkungsverbot) und

·         § 42 NKomVG (Vertretungsverbot)

 

bekannt.

 

Der Landrat verpflichtet Frau Lehmkuhl durch Handschlag, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.