Landrat Tobias Gerdesmeyer verliest die Antwort. Diese ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

KTA Dr. Neubauer möchte zusätzlich wissen, ob der Leitungsverlauf durch den Landkreis überprüft wird oder durch die Fa. Open Grid GmbH.

 

Die Frage wurde im Nachgang der Sitzung geklärt.

Die OpenGrid GmbH hat einen Übersichtsplan über den Verlauf der 1963 in Betrieb genommenen Ferngasleitung Nr 14 vorgelegt, aus dem hervorgeht, dass die Leitung unterhalb des Pickerweges verläuft. Unabhängig davon, ob die Ferngasleitung mittig oder aber seitlich versetzt unterhalb des Pickerweges verläuft, so ist die Leitung gem. § 49 EnWG so zu betreiben, dass die technische Sicherheit gewährleistet ist, was die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik erfordert. Danach ist insbesondere der die Leitung umgebende Schutzstreifen von Bewuchs freizuhalten. Aktuell besteht keine Veranlassung, an der ordnungsgemäßen Umsetzung der der OpenGrid GmbH obliegenden Betreiberpflichten zu zweifeln.