Beschluss: einstimmig beschlossen

Landrat Tobias Gerdesmeyer stellt die Vorlage vor. Die Anpassung der Schülerbeförderungssatzung solle ermöglichen, dass im Rahmen des Anspruches auf Schülerbeförderung ein 49-EUR-Ticket bereitgestellt werde. Insgesamt werde für den Landkreis Vechta die Umstellung keine Mehrkosten mit sich bringen. Landrat Gerdesmeyer weist im Einzelnen auf die Änderungen der Satzung hin. Wie auch bei benachbarten Landkreisen werde die Mindestentfernung für die Schulklassen 5 und 6 von 2000 auf 3000 Meter angehoben. Sobald das Land ein 29-EUR-Ticket anbiete, werde auf dieses umgestellt.

 

KTA Holger Ziefus spricht sich für die Satzungsänderung aus und weist darauf hin, dass damit zu rechnen sei, dass je Schulklasse im Durchschnitt ein bis zwei Personen über kein Handy verfügen, so dass auch wahlweise eine nicht digitale Lösung benötigt werde.

 

KTA Helmut Steinkamp sieht in dem Angebot eine Stärkung des ÖPNV vor Ort.

 

Landrat Tobias Gerdesmeyer erläutert, dass der Erwerb der 49-EUR-Tickets bei einem Zusammenschluss der örtlichen Busunternehmer rechtzeitig zum 01.08.2023 erfolge.


Sodann beschließt der Ausschuss einstimmig:


Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen:

 

  1. Zum Schuljahresbeginn 2023/2024 wird das Deutschlandticket (49 Euro-Ticket) für alle anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler ab Klasse 5 eingeführt.
  2. Sobald ein kostengünstigeres Ticket eingeführt wird, welches die Bedarfe abdeckt (z.B. landesweit gültiges 29 EURO-Ticket) ersetzt dieses das 49 EURO-Ticket.
  3. Die Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Vechta wird in der vorliegenden Form mit Wirkung zum 01.08.2023 beschlossen.“