Beschluss: zur Kenntnis genommen

Kreistagsvorsitzender Walter Goda verweist auf die Sitzungsvorlage.

 

Der Kreiswahlleiter hat gemäß § 44 Absatz 1 in Verbindung mit § 44 Absatz 5 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) festgestellt, dass nach Sitzverlust durch Verzicht der Sitz des Kreistagsmitglieds Christiane Lehmkuhl an die Ersatzperson Dieter Rohnstock übergeht.

 

Herr Rohnstock hat die Sitznachfolge am 18.04.2023 schriftlich angenommen.

 

Der Kreistagsabgeordnete Dieter Rohnstock wird durch Landrat Tobias Gerdesmeyer gem. § 43 Nds. Kommunalverfassungsgesetz auf die ihm obliegenden Pflichten hingewiesen und mit dem Inhalt des

§ 40 NKomVG (Amtsverschwiegenheit),

§ 41 NKomVG (Mitwirkungsverbot) und

§ 42 NKomVG (Vertretungsverbot)

bekannt gemacht.

 

Der Landrat verpflichtet den Kreistagsabgeordneten gem. § 60 NKomVG förmlich, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.