Beschluss: einstimmig beschlossen

 

Herr Lienesch bezieht sich auf die Beschlussvorlage und teilt mit, dass alle fünf Jahre die Jugendschöffen bei den Amtsgerichten und Jugendkammern bei den Landgerichten neu gebildet würden, aktuell für die Jahre 2024 – 2028. 

 

Das Jugendschöffengericht beim Amtsgericht Vechta bestehe aus dem Jugendrichter als Vorsitzenden und zwei Jugendschöffen.

 

Der Jugendhilfeausschuss habe das Vorschlagsrecht für die Schöffen der Jugendgerichte. Das Verfahren richte sich nach dem Jugendgerichtsgesetz. Es müssten vorgeschlagen werden

 

für die Jugendkammer des Landgerichtes Oldenburg

6 Hauptjugendschöffen          (3 Frauen und 3 Männer)

 

und

 

für das Jugendschöffengericht Vechta

12 Hauptjugendschöffen        (6 Frauen und 6 Männer) und

12 Hilfsjugendschöffen           (6 Frauen und 6 Männer)

 

Es seien immer gleich viele Frauen und Männer vorzuschlagen. Dabei sei entscheidend, dass jeweils genug Frauen und Männer vorgeschlagen würden. In Zahlen müssten danach je 6 Männer und Frauen für die Jugendkammer und je 24 Frauen und Männer für das Jugendschöffengericht vorgeschlagen werden.

 

Herr Lienesch berichtet, dass diese Anforderung deutlich übertroffen worden sei. Für die Jugendkammer hätten sich je 14 Männer und Frauen und für das Jugendschöffengericht 33 Männer und 44 Frauen zur Verfügung gestellt.

 

Gemäß § 35 Abs. 2 JGG solle der Jugendhilfeausschuss mindestens doppelt so viele Personen vorschlagen, wie als Jugendhaupt- und Jugendhilfsschöffen benötigt würden.

 

Die auf Anfrage des Landkreises Vechta von den Städten und Gemeinden, vom Sozialdienst kath. Frauen, dem Diakonischen Werk und dem Caritas-Sozialwerk St. Elisabeth eingegangenen Vorschläge seien der mit der Ladung zugegangenen Vorschlagsliste zu entnehmen. Herr Lienesch erklärt, dass alle eingegangenen Vorschläge in die Listen aufgenommen worden seien, soweit die formalen Voraussetzungen der §§ 31 bis 34 GVG erfüllt gewesen seien, und im Übrigen keine Vorauswahl durch die Verwaltung stattgefunden habe. Die der Beschlussvorlage beigefügten Listen würden noch 1 Woche in den Räumen des Jugendamtes ausgelegt. Der Beginn werde vorher öffentlich bekannt gegeben und danach bis 01.07.2023 beim Amtsgericht vorgelegt. Dort treffe der Schöffenwahlausschuss die endgültige Auswahl.

 

 

Sodann beschließt der Ausschuss einstimmig:

 

 


„Der Jugendhilfeausschuss beschließt die vorgelegten Vorschlagslisten für die Wahl der Hauptjugendschöffen für die Jugendkammer des Landgerichts Oldenburg und der Haupt- und Hilfsjugendschöffen für das Jugendschöffengericht Vechta.“