Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltung: 0

 

Anhand einer Power-Point-Präsentation stellt Frau Riemann-Wulf die Kindergartenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2022/2023 vor. Sie berichtet, dass die örtlichen Träger der Jugendhilfe nach § 21 NKiTaG verpflichtet seien, den entsprechenden Bedarf an Plätzen in Kindertagesstätten und Kindertagespflege sowie die Zahl der genehmigten und belegten Plätze für die nächsten 6 Jahre festzustellen Die Bedarfszahlen seien jährlich fortzuschreiben.

 

Die Kindergartenbedarfsplanung diene den Städten und Gemeinden vor Ort als Grundlage für die Ausbauplanungen in der Kindertagesbetreuung, sowie  als Grundlage für die Bereitstellung der finanziellen Mittel im Rahmen der Investitions- und Betriebskostenförderung durch den Landkreis.

 

Für die Fortschreibung des Kindertagesstättenbedarfsplanes habe der Landkreis für das Kindergartenjahr 2022/2023 erneut die Firma biregio mit der Fortschreibung und Überprüfung der prognostizierten Entwicklung der Kindertagesbetreuung beauftragt. Neben einer demografischen Analyse und Prognose auf Ebene der Städte und Gemeinden sei unter Berücksichtigung von Zuzügen und der Wohnbautätigkeit ein rechnerischer Abgleich von Angebot und künftiger Nachfrage erfolgt.

 

Frau Riemann-Wulf fasst die Prognosen des Instituts biregio wie folgt zusammen:

 

1.    Die Zahl der Kinder zwischen 0-3 Jahren sei im Jahre 2022 erstmalig seit 2017 leicht gesunken und liege jetzt im Mittel bei 1650 Kindern.

 

2.    Die Prognose gehe bei einigen Kommunen von einer etwas verlangsamten Wohnbauentwicklung aus, während die Zahlen in einigen Städten und Gemeinden nach oben korrigiert worden seien.

 

Es sei weiterhin ein insgesamt starker und "kinderreicher" Zuzug zu erwarten, der jedoch aktuell etwas gebremst sei.

 

3.    Die Kommunen hätten vor allem im Bereich der Kinder unter 3 Jahren erheblich und kurzfristig Plätze ausgebaut und würden aufgrund eines großen und kollektiven Aufwandes und erheblicher Investitionen bis 2025/2026 zahlreiche neue Plätze einrichten. Die Versorgungsquote liege bei den Kindern von 0-3 Jahren aktuell bei rd. 47 %, im letzten Plan noch bei 40 %. Bis 2025/2026 würden rd. 260 Plätze im U3 Bereich und rd. 470 Plätze im Ü3 Bereich eingerichtet.

 

4.    Die Anstrengungen der Kommunen müssen weiter fortgesetzt werden, denn nach aktueller kurzer Entspannung im U3 Bereich würden ab 2026 wieder verstärkt Plätze fehlen. Allerdings differierten die Entwicklungen in den Kommunen stark.

 

5.    Im Ü3 Bereich fehlten aktuell noch viele Plätze, so dass sich eine Entspannung dort erst ab 2025 abzeichne.

 

In der sich anschließenden lebhaften Diskussion tauschen sich die Ausschussmitglieder angesichts des steigenden Bedarfs an Plätzen zur Kinderbetreuung und gleichzeitigem Fachkräftemangels über Möglichkeiten aus, Fachkräfte zu akquirieren und zu qualifizieren. Frau Grabber bedauert, dass es zwar vor Ort erhebliche Anstrengungen gebe, Fachkräfte zu qualifizieren, diese Qualifizierung jedoch oftmals "schmalspurig" sei. Die Ausschussmitglieder diskutieren eine Senkung der Standards, was bedeute, dass entweder die Anzahl der Kinder pro Gruppe erhöht werde, oder vermehrt Personen mit geringerer Qualifikation eingesetzt würden. Frau Grabber appelliert, die Qualität der Ausbildung nicht zu senken, da die Zahl der Kinder mit besonderen Förderbedarfen in den letzten Jahren gestiegen sei. Unzureichend qualifizierte Personen seien diesen hohen Herausforderungen nicht gewachsen. Sie regt an, in einer der kommenden Sitzungen des Ausschusses diese Thematik ausführlich zu erörtern.

 

Hinsichtlich des Einsatzes von Personen mit Migrationshintergrund weist Frau Vodde_Börgerding darauf hin, dass die Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufs- und Bildungsabschlüsse vielfach zu lange dauern würden und zu kompliziert seien. Dabei könne auch der Einsatz von Fachkräften aus dem Ausland für die Erziehungs- und Sozialberufe ein erhebliches Potential bilden.

 

 

Sodann beschließt der Jugendhilfeausschuss einstimmig:

 

 


„Der Jugendhilfeausschuss stellt den im vorliegenden Kindertagesstättenbedarfsplan für 2022/2023 ermittelten Bestand und Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen fest.“