Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr Fischer erläutert anhand einer Power-Point-Präsentation den aktuellen Stand im geförderten Breitbandausbau durch den Landkreis.

 

Zur geplanten Nachverdichtung teilte Herr Fischer mit, dass dieses Thema mit Vodafone ausführlich besprochen wurde. Die Hausanschlüsse werden bei einem Bau durch Vodafone sehr teuer, dementsprechend geht der Eigenbetrieb in diesem Fall von einer geringen Vermarktungsquote und somit geringen Pachteinnahmen aus. Deshalb schlägt der Eigenbetrieb vor, die Nachverdichtung durch die Breitbandinitiative (BBI) selbst durchzuführen. Die derzeitigen Vorstellungen hierzu gehen in Richtung des Abschlusses eines Rahmenvertrages mit einem Tiefbauunternehmen. Dadurch kann aufwandsgenauer abgerechnet werden, zudem geht der Eigenbetrieb aktuell auf Grund unverbindlicher Gespräche von einer 50%igen Kostenersparnis im Tiefbau aus. Zudem werden die Anschlüsse der Nachverdichtung ebenfalls zum Netz des Landkreises gehören.

 

Anhand einer Tabelle verdeutlicht Herr Fischer die zeitlichen Rahmenbedingungen und auch teilweisen Bauverzögerungen in den einzelnen Baulosen. Bis auf das Baulos 8 wird von Seiten der BBI darauf hingewirkt und hingearbeitet, dass noch in 2023 das jeweilige Bauende im Sinne einer Übergabe der fertig gebauten Adressen an Vodafone erreicht wird. Hierzu steht der Eigenbetrieb derzeit in Gesprächen mit allen Tiefbauunternehmen.

 

Zum 30.04.2023 wurden bislang ca. 38 Mio. Euro in das Breitbandnetz investiert. Nachträge der Tiefbauunternehmen werden laufend geltend gemacht, konnten aber bislang in großen Teilen abgelehnt werden. Die weitere Kostenentwicklung bleibt hier abzuwarten.

 

Im Dezember 2022 wurden bei der atene KOM Konkretisierungsanträge für beide Bundes-Förderanträge eingereicht, um die vollständigen Netz-Investitionskosten genehmigen zu lassen. Zwischenzeitlich wurden durch atene KOM Nachforderungen an den Eigenbetrieb gestellt, die von BIB Tech nun zur Übersendung an atene KOM aufbereitet werden. Ein Datum für den Abschluss der Prüfung kann weiterhin nicht in Aussicht gestellt werden, da bisher der juristische Teil der Prüfung durch atene KOM noch nicht abgeschlossen ist. Nur mündlich wurde dem Eigenbetrieb bestätigt, dass die Erhöhung der Fördermittel nicht gefährdet ist.

 

Bei der NBank wurde ein weiterer Mittelabruf für die bewilligten Landesfördermittel gestellt.

 

Aufgrund der absehbaren Bauzeitenverlängerung wurden bei der ateneKOM und der NBank Verlängerungsanträge des jeweiligen Bewilligungszeitraumes der Förderbescheide zu Ausbau 1 und 2 gestellt.

 

Im Baulos 8 gibt es seit Anfang Mai keine Bautätigkeit mehr. Dies hat auch in der Bevölkerung zu Verwirrung geführt, da der Nachauftragnehmer direkten Kontakt mit Bürgern hatte und falsche Informationen weitergeleitet hat. Hier sah sich der Landkreis zu einer Pressemitteilung veranlasst. Eine neue EU-Ausschreibung zu Baulos 8 ist aus Sicht des Eigenbetriebes und der beratenden Kanzlei Wirtschaftsrat Recht aus Hamburg unumgänglich. Dies wird zu zeitlichen Verzögerungen und voraussichtlich auch zu steigenden Kosten führen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Entwicklungen in diesem Baulos auf die Bautätigkeit in Baulos 5 auswirken, welches vom gleichen Tiefbauunternehmen erschlossen wird.

 

Zur Grauen-Flecken-Förderung (Ausbau 3) hatte Herr Dr. Schöne von BIB Tech in der letzten Sitzung ausführlich über die Vor- und Nachteile eines „Masterplans Breitband“ berichtet. Hierzu unterbreitet Herr Fischer dem Betriebsausschuss heute den Vorschlag, keinen Masterplan ausarbeiten zu lassen, dieser wäre sehr schnell wieder veraltet. Es sollten nun zügig die Adressen im Ausbaugebiet 3 sehr genau festgelegt sowie diese - möglichst geförderte - Zusatzleistung eines zu beauftragenden Ingenieurbüros ausgeschrieben werden. Die Mitglieder des Betriebsausschusses sind mit dieser Vorgehensweise einverstanden. Der Betriebsleiter berichtet zukünftig laufend zum Sachstand.

 

BIB Tech hat ein Nachtragsangebot für die Planungs- und Bauüberwachungsleistungen für Ausbau 1 und 2 eingereicht. Die Mehrkosten beziehen sich zu einem großen Teil auf die Verschiebung der Bauenden und somit einer Verlängerung des Gesamtprojektes mit den dafür erforderlichen Leistungen sowie Mehrmengen gegenüber den ursprünglichen Planungsausschreibungen. Aufgrund der längeren Bauzeit ist z. B. die die beauftragte Bauüberwachung länger erforderlich.

 

Von Seiten BIB Tech wird zugesagt, bei der Kalkulation der Nachträge die Stundensätze aus 2020 anzusetzen.

 

Das Nachtragsangebot soll ggf. im nächsten Kreisausschuss vorgestellt werden. Eine Prüfung der ateneKOM und der NBank zur Förderfähigkeit der höheren Planungskosten steht noch aus.