Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

KTA Dr. Neubauer stellt den Antrag der Gruppe UWG/Linke vor, die Bedingungen für die Rücknahme genehmigter Torfabbauten zu prüfen.

Kreisrat Dr. Beckermann gibt an, dass die bereits erteilten Bodenabbaugenehmigungen grundsätzlich Bestandskraft genießen. Jedoch gibt es grundsätzlich gesetzliche Möglichkeiten, einen bestandskräftigen Verwaltungsakt zurückzunehmen oder zu widerrufen. Da ein Torfabbau jedoch gesetzlich nicht verboten ist, wird aktuell keine rechtliche Rechtfertigung gesehen, die bereits erteilten Torfabbaugenehmigungen zurückzunehmen.

KTA Hüttemeyer und Elberfeld schließen sich den Ausführungen von Kreisrat Dr. Beckermann an und betonen, dass der vorliegende Antrag abgelehnt werden sollte.


Sodann stimmt der Ausschuss über den Antrag der Gruppe UWG/Linke wie folgt ab:

3 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen

 


Der Antrag der Gruppe UWG/Linke gem. § 56 NKomVG auf Prüfung der Rücknahme genehmigter Torfabbauten wird abgelehnt.