Sitzung: 08.06.2023 Bau-, Struktur- und Umweltausschuss
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Vorlage: 515/2023/1
KTA Dr. Neubauer stellt den Antrag der Gruppe UWG/Linke vor, die Bedingungen für die Rücknahme genehmigter Torfabbauten zu prüfen.
Kreisrat Dr. Beckermann gibt an, dass die bereits erteilten Bodenabbaugenehmigungen grundsätzlich Bestandskraft genießen. Jedoch gibt es grundsätzlich gesetzliche Möglichkeiten, einen bestandskräftigen Verwaltungsakt zurückzunehmen oder zu widerrufen. Da ein Torfabbau jedoch gesetzlich nicht verboten ist, wird aktuell keine rechtliche Rechtfertigung gesehen, die bereits erteilten Torfabbaugenehmigungen zurückzunehmen.
KTA Hüttemeyer und Elberfeld schließen sich den Ausführungen von Kreisrat Dr. Beckermann an und betonen, dass der vorliegende Antrag abgelehnt werden sollte.
Sodann stimmt der Ausschuss über den Antrag der Gruppe UWG/Linke wie
folgt ab:
3 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen
Der Antrag der Gruppe UWG/Linke gem. § 56 NKomVG auf Prüfung der Rücknahme genehmigter Torfabbauten wird abgelehnt.