Sitzung: 11.05.2023 Ausschuss für Schule, Beruf und Kultur
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Vorlage: 574/2023
Erster Kreisrat Hartmut Heinen trägt den Inhalt der Vorlage vor. Er
erläutert, dass es für die zunehmenden Fachkräfte aus dem Ausland, z.B. im
Pflegebereich, den Bedarf gebe, berufsspezifische Sprachkurse anzubieten, da
die Fachsprache in herkömmlichen Sprachkursen nicht vermittelt werden könne.
Weiterhin sei die Erhöhung der Vergütung für die Honorarkräfte geboten, da auch
in diesem Bereich mittlerweile ein Fachkräftemangel zu verzeichnen sei. Auch
die Vergütung der Hausaufgabenhilfe solle von 5,- € auf 10,- € angehoben
werden. Dies sei im Richtlinienentwurf noch nicht enthalten und solle noch
geändert werden.
Landrat Tobias Gerdesmeyer merkt zudem an, dass die Sprachförderung ein
zentraler Schlüssel für die Integrationsarbeit sei.
KTA Heiko Bertelt ergänzt, dass durch diese Maßnahme der
Fachkräftemangel evtl. abgemildert werden könne. Er erkundigt sich, ob es für
die Sprachförderung eine Altersuntergrenze geben würde. Erster Kreisrat Hartmut
Heinen antwortet, dass die Sprachförderung ab der Grundschule stattfinde. Die
Obergrenze sei für Maßnahmen mit den jungen Erwachsenen und den Erwachsenen.
KTA Paul Sandmann schließt sich seinen Vorrednern an und erläutert, dass
jährlich über 40.000 Schülerinnen und Schüler ohne Schulabschluss entlassen
würden, daher sei die Änderung der Richtlinie im Hinblick auf die Hauptschul-
und Realschulabschlüsse zu begrüßen.
KTA Sam Schaffhausen hält freiwillige Integrationsaufgaben aufgrund der
erhöhten Fluchtbewegungen für sehr wichtig und steht dem Vorschlag
ebenfalls positiv gegenüber.
KTA Sebastian Ramnitz erkundigt sich, warum besondere Förderprojekte
(Punkt 2.9 der Richtlinie) von mindestens 2/3 der Projektteilnehmenden, die das
Ziel der Erwerb der deutschen Sprache auf dem Niveau der Alterssprache haben,
belegt werden müssten. Erster Kreisrat Hartmut Heinen erklärt, dass es für
andere Maßnahmen, wo das Verhältnis geringer sei, andere Projekte und
Förderrichtlinien gäbe.
Sodann
beschließt der Ausschuss für Schule, Bildung und Kultur mehrheitlich mit einer
Enthaltung:
„Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen, die neue Richtlinie über
die Gewährung von Zuwendungen für Sprachfördermaßnahmen im Rahmen des
Sprachförderkonzeptes des Landkreises Vechta für die Dauer von 3 Jahren zu
beschließen.“