Kreistagsvorsitzender Walter Goda verweist auf die Beschlussvorlage.
Sodann beschließt der Kreistag einstimmig:
„Die in Anlage 2 dargestellten Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022 werden angenommen.“
Kreistagsvorsitzender Walter Goda verweist auf die Beschlussvorlage.
Sodann beschließt der Kreistag einstimmig:
„Die in Anlage 2 dargestellten Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022 werden angenommen.“