Beschluss: einstimmig beschlossen

Kreistagsvorsitzender Walter Goda verweist auf die Beschlussvorlage und die vorangegangene Beratung im Jugendhilfeausschuss, im Finanz-, Wirtschafts- und Sozialausschuss sowie im Kreisausschuss.

 

KTA Paul Sandmann erläutert, dass dies eine wichtige Säule in der Betreuung und die Änderung der Satzung unbedingt notwendig sei, damit die Tagespflegepersonen auskömmlich arbeiten könnten. Auch in Hinblick auf den Fachkräftemangel müsse der Landkreis sich Gedanken machen, wie der Beruf attraktiver gemacht werden könne.

 

KTA Matthias Windhaus betont ebenfalls die Wichtigkeit dieser Betreuungsform, aber weist auch darauf hin, dass aus seiner Sicht die institutionelle Betreuung in der Krippe die Regelbetreuung bleiben solle. Die Betreuung in der Tagespflege sei als Alternative zu sehen. Dennoch merkt er an, dass die Tagespflege nicht als Notfallbetreuung angesehen werden könne, wenn die Kommunen ihrer Verpflichtung nach ausreichenden Kitaplätzen nicht nachkommen würden.


Sodann beschließt der Kreistag einstimmig:


„Die in der Beschlussvorlage genannten Eckpunkte werden in die Satzung des Landkreises Vechta über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege aufgenommen. Die ab 01.05.2023 geltende Satzung wird in der anliegenden Fassung beschlossen.“