Beschluss: einstimmig beschlossen

Siehe Ausführungen zu TOP 20.


Sodann beschließt der Kreistag einstimmig:


„Aufgrund des gemeinsamen Antrages des St. Marienhospitals Vechta und des St. Franziskus-Hospitals Lohne vom 09.02.2023 wird den Krankenhäusern ein nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss von bis zu 100.000 EUR für die Beauftragung von Fachplanungsleistungen (VgV) für das Zentralklinikum Vechta/Lohne gewährt.

Auf den Einsatz von Eigenmitteln der Krankenhausträger wird seitens des Landkreises Vechta verzichtet; soweit das Land Fördermittel bewilligt, wird der Zuschuss entsprechend gekürzt.

Der Zuschuss wird unter der Bedingung gewährt, dass eine brieflose Grundschuld zu Gunsten des Landkreises Vechta eingetragen wird.“