Siehe Ausführungen zu TOP 20.
Sodann beschließt der Kreistag einstimmig:
Auf den Einsatz von Eigenmitteln der Krankenhausträger wird seitens des Landkreises Vechta verzichtet; soweit das Land Fördermittel bewilligt, wird der Zuschuss entsprechend gekürzt.
Der Zuschuss wird unter der Bedingung gewährt, dass eine brieflose Grundschuld zu Gunsten des Landkreises Vechta eingetragen wird.“