Beschluss: einstimmig beschlossen

Kreistagsvorsitzender Walter Goda verweist auf die Beschlussvorlage und die vorherige Beratung im Finanz-, Wirtschafts- und Sozialausschuss und im Kreisausschuss.

 

KTA Martina Spille bittet um Zustimmung. Die Bürgschaft sei für die Finanzierung der Planungskosten erforderlich. Durch diese würde der Träger bei einer Kreditaufnahme bessere Konditionen erhalten. Die Bürgschaft würde nur zum Tragen kommen, wenn der Träger zahlungsunfähig werden würde. Der Träger übernehme zudem die Aufgabe des Landkreises der Krankenhausversorgung.

 

KTA Heiko Bertelt betont, dass von KTA Martina Spille die Vorteile der Bürgschaft für den Träger benannt worden seien. Er fordere vom Träger aber auch eine Offenheit darüber, wie mit der Bürgschaft umgegangen werde und eine Information hierüber.


Sodann beschließt der Kreistag einstimmig:


„Der Landkreis Vechta übernimmt entsprechend dem Antrag vom 02.03.2023 der Schwester Euthymia Stiftung, des St. Marienhospital Vechta gGmbH und des St. Franziskus-Hospital Lohne gGmbH eine Bürgschaft zu deren Gunsten zur Kreditsicherung.

 

Die Bürgschaft dient dem Zweck der Finanzierung der Planungskosten für die bauliche Zusammenlegung der Krankenhäuser St. Marienhospital Vechta und St. Franziskus-Hospital Lohne am Standort Vechta.

 

Für den Zeitraum bis zum Eingang eines Bewilligungsbescheides für die Zusammenlegung der Krankenhäuser, längstens bis acht Monate nach Abgabe der für das Bewilligungsverfahren einzureichenden Unterlagen kann eine Bürgschaft bis zu einer Höhe von 3,5 Mio. EUR übernommen werden.

 

Die Höhe des Betrages und die Dauer der Bürgschaft kann später erweitert werden, wenn nach acht Monaten nach Abgabe der für das Bewilligungsverfahren einzureichenden Unterlagen kein Bewilligungsbescheid eingegangen ist, bis zur Höhe der bis dahin angefallenen Planungskosten (7,0 Mio. EUR) und bis zum Eingang des Bewilligungsbescheides.“