Beschluss: einstimmig beschlossen

Kreisrat Holger Böckenstette erläutert den Antrag der Krankenhäuser St. Marienhospital Vechta und St. Franziskus-Hospital Lohne auf einen Zuschuss zu den Kosten für die Beauftragung von Fachplanungsleistungen (VgV) für das Zentralklinikum Vechta/Lohne. Seitens der Krankenhäuser sollen keine Fördermittel der Standortkommune und keine Eigenmittel eingesetzt werden.

 

KTA Matthias Windhaus bemängelt den Standort des Zentralklinikums Vechta/Lohne und die fehlende Beteiligung des Landkreises Vechta an dieser Entscheidung. Künftig sei mehr Mitsprache für den Landkreis Vechta erforderlich.


Sodann beschließt der Ausschuss einstimmig bei drei Enthaltung:


Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen:

„Aufgrund des gemeinsamen Antrages des St. Marienhospitals Vechta und des St. Franziskus-Hospitals Lohne vom 09.02.2023 wird den Krankenhäusern ein nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss von bis zu 100.000 EUR für die Beauftragung von Fachplanungsleistungen (VgV) für das Zentralklinikum Vechta/Lohne gewährt.

Auf den Einsatz von Eigenmitteln der Krankenhausträger wird seitens des Landkreises Vechta verzichtet; soweit das Land Fördermittel bewilligt, wird der Zuschuss entsprechend gekürzt.

Der Zuschuss wird unter der Bedingung gewährt, dass eine brieflose Grundschuld zu Gunsten des Landkreises Vechta eingetragen wird.“