Beschluss: einstimmig beschlossen

Kreisrat Holger Böckenstette erläutert den Antrag der Krankenhäuser St. Marienhospital Vechta u. St. Franziskus-Hospital Lohne auf einen Zuschuss für die Erstellung eines Betriebs- und Organisationskonzeptes für die Nachnutzung des Krankenhausstandortes Lohne. Seitens der Krankenhäuser sollen keine Fördermittel der Standortkommune und keine Eigenmittel eingesetzt werden.

 

KTA Gerd Muhle hält eine gute Krankenhausversorgung vor Ort für sehr wichtig und sieht auf die Standortkommunen, die Krankenhausträger und den Landkreis Vechta weitere erhebliche Kosten zukommen. Die anstehende Krankenhausstrukturreform werde große Herausforderungen mit sich bringen. KTA Gerd Muhle möchte einen breiten Konsens der Beteiligten vor Ort schaffen, weil das maßgeblichen Einfluss auf die Entscheidungsträger bei den Landesbehörden habe, die lediglich über begrenzte Fördermittel verfügen.

 

KTA Matthias Windhaus wirft die Frage auf, warum der Förderbeitrag der Standortkommune wegfalle.

 

Landrat Tobias Gerdesmeyer geht von grundlegenden Veränderungen bei den Bedingungen für die Krankenhausversorgung aus. Bisher habe eine untergeordnete finanzielle Beteiligung an den Krankenhäusern in kirchlicher Trägerschaft ausgereicht. Die anstehenden Reformen im Krankenhauswesen werde eine stärkere Beteiligung des Landkreises Vechta erforderlich machen. Eine gute Krankenhausversorgung sei Voraussetzung für die Lebensqualität vor Ort. Die vorliegenden Anträge zur Krankenhausfinanzierung betreffen die Inanspruchnahme bereits bereitgestellter Haushaltsmittel. Für größere künftige Ausbauvorhaben soll die stärkere finanzielle Beteiligung mit mehr Mitbestimmung und Beteiligung einhergehen.


Sodann beschließt der Ausschuss einstimmig:


Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen:

„Aufgrund des gemeinsamen Antrages des St. Marienhospitals Vechta und des St. Franziskus-Hospitals Lohne vom 09.02.2023 wird den Krankenhäusern ein nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss von bis zu 80.000 EUR für die Erstellung eines Betriebs- und Organisationskonzeptes (BOK) für die Nachnutzung des Standortes Lohne gewährt.

Auf den Einsatz von Eigenmitteln der Krankenhausträger wird seitens des Landkreises Vechta verzichtet. Soweit das Land Fördermittel bewilligt, wird der Zuschuss entsprechend gekürzt.

Der Zuschuss wird unter der Bedingung gewährt, dass eine brieflose Grundschuld zu Gunsten des Landkreises Vechta eingetragen wird.“