Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

KTA Holger Ziefus erläutert den Antrag der Fraktion Grüne vom 06.03.2023. Das Gender Budgeting sei bereits länger als Form der Haushaltssteuerung bekannt und in Anwendung. Als Beispiel nennt er die Städte Freiburg, Göttingen und Münster und verweist auf die Aufforderungen der Europäischen Union und anderen überstaatlichen Organisationen. Mit einer schrittweisen Einführung von Gender Budgeting müsse sich der administrative Aufwand nicht erhöhen. Diese Form der gleichstellungsorientierten Haushaltssteuerung bringe eine effektivere Mittelverwendung mit sich. Außerdem können hiermit deutlich mehr Fachkräfte gehalten werden und es werden Nachteile abgebaut. Gender Budgeting zeige Wettbewerbsvorteile bei der Vergabe von Fördermitteln aus gemeinschaftlichen Sozialfonds.

 

KTA Anne Ellmann sieht den Antrag kritisch und befürchtet einen hohen zusätzlichen Personalaufwand für die Kreisverwaltung.

 

Landrat Tobias Gerdesmeyer stellt heraus, dass bereits heute in der Haushaltsplanung viele Mittel für die Förderung der Tagespflege, der Kinderbetreuung und Bildung eingesetzt werden, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern. Die mit Gender Budgeting verbundenen Ziele sind auch in der aktuellen Haushaltsplanung von großer Bedeutung. Eine Umsetzung des Gender Budgeting verursache sicher einen deutlichen Aufwuchs an Bürokratie.

 

Für KTA Matthias Windhaus sind die mit Gender Budgeting verfolgten Ziele ebenfalls wichtig und er spricht sich dafür aus, dass in der jährlichen Haushaltsplanung darauf eingegangen wird. Den Antrag könne er in dieser Form nicht unterstützen wegen des damit verbundenen Verwaltungsaufwandes.

 

Gleichstellungsbeauftragte Astrid Brokamp nennt als Beispiele für Gender Budgeting die Sportförderung, das Elterngeld und die Städtebauplanung. Es solle evaluiert werden, ob Haushaltsmittel allen Bevölkerungsgruppen gendergerecht zugutegekommen sind.

 

KTA Peter Willenborg sieht im geltenden Haushaltsrecht keinen Spielraum für die Ausrichtung auf Gender Budgeting und könne sich dem Antrag nicht anschließen.

 

Ein Großteil der Bevölkerung lehne bereits nach Auffassung von KTA Matthias Elberfeld die Gendersprache ab. Seitens der AfD-Fraktion werde der Antrag abgelehnt.

 

KTA Holger Ziefus geht auf die geäußerten Vorbehalte ein und vertritt die Auffassung, dass bereits gute Erfahrungen mit Gender Budgeting gewonnen worden seien, sowohl bei der Stadtplanung als auch im Bereich der Bildung. Es komme darauf an, schrittweise ein Umdenken anzustoßen für mehr Gerechtigkeit. Fachkräftemangel sei auch die Folge von geschlechterspezifischen Barrieren.

 

Über den Antrag lässt die stellvertretende Ausschussvorsitzende Simone Göhner abstimmen.


Sodann lehnt der Ausschuss mit Stimmenmehrheit bei zwei Ja-Stimmen den Antrag ab:


Der Kreistag möge beschließen:

1. Der Landkreis Vechta verpflichtet sich dazu, künftig Gender Budgeting in der Haushaltsplanung umzusetzen.

2. Der Landrat wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit der Gleichstellungsbeauftragten und anderen relevanten Stellen des Landkreises, ein Konzept für die Umsetzung von Gender Budgeting im Landkreis Vechta zu erarbeiten und dem Kreistag zur Beschlussfassung vorzulegen.

3. Evaluation der Wirkungsorientierung