Beschluss: einstimmig beschlossen

Kreisrat Holger Böckenstette erläutert den Antrag der Schwester Euthymia Stiftung, des St. Marienhospitals Vechta und des St. Franziskus-Hospitals Lohne auf Übernahme einer Bürgschaft durch den Landkreis Vechta zur Absicherung für Darlehen zur Finanzierung von Planungskosten für die bauliche Zusammenlegung der Krankenhäuser zu einem Zentralklinikum Vechta/Lohne. Zunächst gehe es hier um eine Bürgschaft in Höhe von 3,5 Mio. EUR. Sollte es zu Verzögerungen beim Bewilligungsbescheid und damit zu einem längeren Vorfinanzierungszeitraum für die Krankenhäuser kommen, soll erneut über die Aufstockung der Bürgschaft in Höhe der Gesamtplanungskosten beraten werden.

 

Auf Nachfrage schätzt Kreisrat Holger Böckenstette das Ausfallrisiko als wenig wahrscheinlich ein. Risiken trage der Landkreis Vechta ohnehin aufgrund der ihm gesetzlich zugewiesenen Aufgabe der Krankenhausversorgung.

 

Landrat Tobias Gerdesmeyer teilt nicht die Auffassung des KTA Matthias Windhaus, wonach die beantragte Bürgschaft bereits jetzt Anlass gebe, konkret über Mitspracherechte für den Landkreis Vechta zu verhandeln. Diese Grundsatzfrage aber werde zu gegebener Zeit aufzugreifen sein. Landrat Tobias Gerdesmeyer hebt hervor, dass mit den Planungen zum Zentralklinikum deutlich Planungszeit aufgeholt worden sei. Es werden damit echte Chancen auf ein attraktives und wettbewerbsfähiges Krankenhausangebot geschaffen. Ein künftig höheres finanzielles Engagement des Landkreises Vechta werfe dann auch grundsätzliche Fragen über die Beteiligungsformen auf.

 

Stellvertretende Ausschussvorsitzende Simone Göhner fügt hinzu, dass kürzlich der Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi zu Besuch in der Stadt Vechta gewesen sei. Dieser habe sich beeindruckt über die große Einigkeit aller Beteiligten vor Ort über die Planungen zum Zentralklinikum Vechta/Lohne gezeigt.


Sodann beschließt der Ausschuss einstimmig bei drei Enthaltungen:


Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen:

„Der Landkreis Vechta übernimmt entsprechend dem Antrag vom 02.03.2023 der Schwester Euthymia Stiftung, des St. Marienhospital Vechta gGmbH und des St. Franziskus-Hospital Lohne gGmbH eine Bürgschaft zu deren Gunsten zur Kreditsicherung.

 

Die Bürgschaft dient dem Zweck der Finanzierung der Planungskosten für die bauliche Zusammenlegung der Krankenhäuser St. Marienhospital Vechta und St. Franziskus-Hospital Lohne am Standort Vechta.

 

Für den Zeitraum bis zum Eingang eines Bewilligungsbescheides für die Zusammenlegung der Krankenhäuser, längstens bis acht Monate nach Abgabe der für das Bewilligungsverfahren einzureichenden Unterlagen kann eine Bürgschaft bis zu einer Höhe von 3,5 Mio. EUR übernommen werden.

 

Die Höhe des Betrages und die Dauer der Bürgschaft kann später erweitert werden, wenn nach acht Monaten nach Abgabe der für das Bewilligungsverfahren einzureichenden Unterlagen kein Bewilligungsbescheid eingegangen ist, bis zur Höhe der bis dahin angefallenen Planungskosten (7,0 Mio. EUR) und bis zum Eingang des Bewilligungsbescheides.“