Beschluss: einstimmig beschlossen

Erster Kreisrat Hartmut Heinen verweist auf den einstimmigen Beschluss im Jugendhilfeausschuss. Es werden die Kostenerstattung beim Sachaufwand und der Anerkennungsbetrag für die Förderleistung angehoben. Mit der Differenzierung nach Qualifikation werde ein Anreiz zur dauernden Weiterbildung gegeben. Der Kindertagespflege komme eine hohe Bedeutung zu und diese ergänze das Angebot der Kindertagesstätten.

 

KTA Matthias Windhaus sieht die Stärken der Kindertagespflege bei der passgenauen und flexibleren Betreuung.


Sodann beschließt der Ausschuss einstimmig:


Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen:

„Die oben genannten Eckpunkte werden in die Satzung des Landkreises Vechta über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege aufgenommen. Die ab 01.05.2023 geltende Satzung wird in der anliegenden Fassung beschlossen.“