Beschluss: einstimmig beschlossen

Nach Aufruf des Tagesordnungspunktes durch stellvertretende Ausschussvorsitzende Simone Göhner geht KTA Matthias Windhaus auf den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Grundschulen ein. Hier gehe es lediglich um die Mittagsbetreuung und nicht um die Verpflegung.

 

Erster Kreisrat Hartmut Heinen fügt hinzu, der Rechtsanspruch sei noch nicht vom Landesgesetzgeber umgesetzt worden. Die kommunalen Spitzenverbände berufen sich auf das Konnexitätsprinzip und sehen die Kostenlast beim Land.

 

KTA Paul Sandmann spricht sich für die Verlängerung der Mittagsbetreuung aus.


Sodann beschließt der Ausschuss einstimmig: