Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr Dr. Schöne erläutert anhand einer Präsentation den aktuellen Planungsstand. Zunächst berichtet er aus den einzelnen Baulosen und gibt einen Überblick zum Baufortschritt.

 

Zum Baulos 8 berichtet er, dass es nur sehr langsam voran geht. Die Baufirma wird das Fertigstellungsziel nicht erreichen können. Es ist bereits abgemahnt worden und als letzte Konsequenz könnte die Kündigung des Vertrages in Frage kommen. Im Falle einer Kündigung müsste das Baulos erneut ausgeschrieben werden. In dem Fall kann der Landkreis Schadensersatz verlangen, muss aber auch mit einer Klage auf entgangenen Gewinn durch den Unternehmer rechnen.

 

Im Projektterminplan sind die aktuell bekannten Bauzeiten dargestellt. Diese Änderungen sind noch nicht im BürgerGIS eingepflegt.

 

Anschließend berichtet Herr Dr. Schöne ausführlich über den aktuellen Stand der „Grauen-Flecken-Förderung“. Bei der Identifikation der förderfähigen Adressen haben sich deutliche Schwierigkeiten ergeben. Deshalb hat die BIBTech für die Planung eine Behinderungsanzeige gestellt. Das Markterkundungsverfahren für die Graue-Flecken-Förderung spiegelt nicht die reale Lage wieder. Ohne die genaue Festlegung der Adressen ist eine Planung nicht möglich.

Gemeinsam mit der BBI wurde die Notwendigkeit der Behinderungsanzeige besprochen. Es wurde eine Abfrage der Versorgungslage bei den Kommunen durchgeführt. Das bznb kann bei der Adressklärung unterstützen. Nach jetzigen Stand gibt es ca. 800 Adressen, die fraglich sind. Deshalb hat am 03.03.2023 ein Klärungsgespräch bei der ateneKOM stattgefunden. Auch nach dem Gespräch gab es keine abschließende Klärung. Herr Dr. Schöne führt einige Beispiele an, die anhand der Präsentation deutlich werden. Ein wichtiger Punkt ist auch die Berücksichtigung der schwarzen Flecken. Es stellt sich die Frage, ob die diese in der Reserve bereits berücksichtigt werden sollen.

Die ateneKOM hat in dem Termin auf die Förderung eines Masterplanes hingewiesen. Nach Erstellung eines Masterplanes kann die Versorgungssituation im Landkreis Vechta sehr gut eingeschätzt werden und als Entscheidungshilfe dienen. Ein Masterplan ist zu 100 % förderfähig. Frau Espelage ergänzt, dass aufgrund der Anzahl der Kommunen im Landkreis Vechta eine Fördersumme von 400.000 € zu erwarten ist, da jeweils 4 Kommunen ein Cluster mit einer Fördersumme von 200.000 € bilden können.

 

Die Erstellung eines Masterplanes wird anschließend eingehend diskutiert. Es bestehen Bedenken, dass ein Masterplan immer noch nicht die finale Grundlage für die weiteren Entscheidungen sein könnte. Außerdem wird die Durchführung eine zeitliche Verschiebung bedeuten, die langsam nicht mehr zu vertreten ist. Abschließend wurde festgelegt, dass die Erstellung eines Masterplanes weiterer Informationen bedarf und zur Vorbereitung intern diskutiert werden muss.