Sitzung: 14.03.2023 Betriebsausschuss Breitbandinitiative
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 524/2023
Herr Dr. Schöne erläutert anhand einer Präsentation den aktuellen
Planungsstand. Zunächst berichtet er aus den einzelnen Baulosen und gibt einen
Überblick zum Baufortschritt.
Zum Baulos 8 berichtet er, dass es nur sehr langsam voran geht. Die
Baufirma wird das Fertigstellungsziel nicht erreichen können. Es ist bereits
abgemahnt worden und als letzte Konsequenz könnte die Kündigung des Vertrages
in Frage kommen. Im Falle einer Kündigung müsste das Baulos erneut
ausgeschrieben werden. In dem Fall kann der Landkreis Schadensersatz verlangen,
muss aber auch mit einer Klage auf entgangenen Gewinn durch den Unternehmer
rechnen.
Im Projektterminplan sind die aktuell bekannten Bauzeiten dargestellt.
Diese Änderungen sind noch nicht im BürgerGIS eingepflegt.
Anschließend berichtet Herr Dr. Schöne ausführlich über den aktuellen
Stand der „Grauen-Flecken-Förderung“. Bei der Identifikation der förderfähigen
Adressen haben sich deutliche Schwierigkeiten ergeben. Deshalb hat die BIBTech
für die Planung eine Behinderungsanzeige gestellt. Das Markterkundungsverfahren
für die Graue-Flecken-Förderung spiegelt nicht die reale Lage wieder. Ohne die
genaue Festlegung der Adressen ist eine Planung nicht möglich.
Gemeinsam mit der BBI wurde die Notwendigkeit der Behinderungsanzeige
besprochen. Es wurde eine Abfrage der Versorgungslage bei den Kommunen
durchgeführt. Das bznb kann bei der Adressklärung unterstützen. Nach jetzigen
Stand gibt es ca. 800 Adressen, die fraglich sind. Deshalb hat am 03.03.2023
ein Klärungsgespräch bei der ateneKOM stattgefunden. Auch nach dem Gespräch gab
es keine abschließende Klärung. Herr Dr. Schöne führt einige Beispiele an, die
anhand der Präsentation deutlich werden. Ein wichtiger Punkt ist auch die
Berücksichtigung der schwarzen Flecken. Es stellt sich die Frage, ob die diese
in der Reserve bereits berücksichtigt werden sollen.
Die ateneKOM hat in dem Termin auf die Förderung eines Masterplanes
hingewiesen. Nach Erstellung eines Masterplanes kann die Versorgungssituation
im Landkreis Vechta sehr gut eingeschätzt werden und als Entscheidungshilfe
dienen. Ein Masterplan ist zu 100 % förderfähig. Frau Espelage ergänzt, dass
aufgrund der Anzahl der Kommunen im Landkreis Vechta eine Fördersumme von
400.000 € zu erwarten ist, da jeweils 4 Kommunen ein Cluster mit einer
Fördersumme von 200.000 € bilden können.
Die Erstellung eines Masterplanes wird anschließend eingehend
diskutiert. Es bestehen Bedenken, dass ein Masterplan immer noch nicht die
finale Grundlage für die weiteren Entscheidungen sein könnte. Außerdem wird die
Durchführung eine zeitliche Verschiebung bedeuten, die langsam nicht mehr zu
vertreten ist. Abschließend wurde festgelegt, dass die Erstellung eines
Masterplanes weiterer Informationen bedarf und zur Vorbereitung intern
diskutiert werden muss.