Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

Die SPD-Fraktion hat mit Schreiben vom 05.12.2022 beantragt, im Rahmen eines Sachstandsberichtes vorzustellen, inwieweit es koordinierte Beratungsstrukturen als Kooperation von Bundesagentur für Arbeit, Jobcenter und Jugendhilfe im Landkreis gibt und wie diese zusammenarbeiten. Der Kreistag hat den Antrag in seiner Sitzung am 22.12.2022 zur Beratung in den Jugendhilfeausschuss verwiesen.

 

Der Ausschussvorsitzende begrüßt Herrn Lawicka sowie Herrn Nordiek vom Jobcenter, zuständig für junge Menschen unter 25 Jahren (SGB II) und Frau Beck von der Agentur für Arbeit, zuständig für berufliche Rehabilitation und Teilhabe für junge Menschen mit Behinderungen.

 

KTA Bröker erläutert für die SPD-Fraktion den vorliegenden Antrag. EKR Heinen stellt fest, dass das Arbeitsbündnis Jugend und Beruf thematisch unter die Jugendhilfe falle und daher in den Jugendhilfeausschuss verwiesen worden sei.

 

Herr Lawicka berichtet, dass das Arbeitsbündnis "Jugend und Beruf" am 01.06.2014 auf Leitungsebene des Landkreises, der Agentur für Arbeit und des Jobcenters gegründet worden sei. An der Begleitung und Unterstützung von jungen Menschen unter 25 Jahren im Übergang von Schule in Beruf seien im Landkreis viele unterschiedliche Institutionen und Träger beteiligt, wobei das Jugendamt (SGB VIII), das Jobcenter (SGB II) und die Agentur für Arbeit (SGB III) im Sinne der jungen Menschen besondere gesetzliche Aufträge unter verschiedenen Schwerpunktsetzungen und in verschiedenen Rechtskreisen zu erfüllen hätten. Das Arbeitsbündnis "Jugend und Beruf" solle die Verknüpfung der verschiedenen Institutionen herstellen, die Ressourcen aller Beteiligten vereinen und an einer Abstimmung der Arbeitsprozesse arbeiten, um eine optimale Unterstützung der jungen Menschen sicherzustellen.

 

Das Bündnis arbeite nach dem Motto "Niemand soll verloren gehen".

 

Herr Lawicka erläutert, dass das Bündnis sowohl auf Leitungsebene, als auch auf Projekt- und Fachebene eng kooperiere. In verschiedenen Arbeitstreffen, themenbezogen zum Teil unterstützt von weiteren Netzwerkpartnern, würden Projekte erarbeitet und Prozesse und Vorhaben transparent für alle umgesetzt.

 

Herr Lawicka erklärt, dass der Landkreis das Konstrukt des Arbeitsbündnisses gewählt habe, um gemeinsam an harmonisierten Abläufen und Maßnahmen zu arbeiten. Eine zentrale klassische Jugendberufsagentur sei im Flächenlandkreis Vechta nicht für zielführend erachtet worden.

 

Zur bisherigen Arbeit berichtet Herr Lawicka, dass im Jahre 2022 ein "Markt der Möglichkeiten" für alle Fachkräfte im Bereich der Hilfen für junge Menschen im Landkreis Vechta stattgefunden habe. Den Teilnehmern sei bei dieser Veranstaltung Möglichkeit gegeben worden, sich auszutauschen und über vorhandene Angebote zu informieren. Für Sommer 2023 sei eine weitere Veranstaltung mit dem Schwerpunkt "Schulabsentismus und außerschulische Lernangebote" geplant.

 

Frau Beck ergänzt, dass in der sogenannten KomBox alle Beteiligten über Zuständigkeiten und Sachstände der Projekte informiert würden. Auf Anfrage von KTA Bröker erklärt Herr Nordiek, dass eine Kooperation mit den Schulen gesetzlich vorgeschrieben sei. Beratende Fachkräfte seien vor Ort direkt in den Schulen tätig. Frau Beck ergänzt, dass das Team der Agentur für Arbeit bisher hauptsächlich in den Förderschulen tätig gewesen sei, jetzt jedoch aufgrund der inklusiven Beschulung auch vermehrt an allgemeinbildenden Schulen tätig werde. Jeder Schüler werde informiert und über seine Möglichkeiten beraten.

 

EKR Heinen betont, dass durch die bestehenden Vernetzungsstrukturen über 90% der Schüler erreicht würden, die Probleme im Übergang Schule und Beruf hätten. Jeder Träger bediene im Rahmen seines Rechtskreises die jeweiligen Zielgruppen, die im Zusammenwirken gefördert würden. Auf eine Institutionalisierung durch ein externes Gremium habe der Landkreis Vechta bewusst verzichtet, um auf kommunaler Ebene schneller und effizienter tätig werden zu können.

 

 Auf die Frage, ob alle Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte über das Arbeitsbündnis informiert seien, erklärt EKR Heinen, dass sich die bestehenden Beratungs- und Unterstützungsstrukturen durch die bisherigen Maßnahmen etabliert hätten. Allein durch die enge Verzahnung der Schulen mit dem Jugendamt über das Projekt Schulabsentismus sei eine enge Kooperationsebene mit den Schulen entstanden. Frau Beck ergänzt, dass ein Auftrag sein könne, weiter an der Außenwirkung und dem Bekanntheitsgrad des Arbeitsbündnisses zu arbeiten.

 

Der Ausschuss nimmt den Bericht der Mitglieder des Arbeitsbündnisses zur Kenntnis.