Beschluss: einstimmig beschlossen

Kreisrat Holger Böckenstette erläutert auf Grundlage der Vorlage, dass in den letzten Jahren die Bedrohungslagen, z.B. Ukrainekrieg, Terroranschläge, die Pandemie,  aber auch Naturkatastrophen (Hochwasser, Moorbrände etc.) immer konkreter geworden seien.

 

Aufgrund der geänderten o. g. Vorgaben des Landes strukturiere der Landkreis seine Vorhaltung neu und passe sie an die veränderten Anforderungen an.

In der jüngsten Vergangenheit habe sich beim DRK sowohl der Bestand der Fahrzeuge, als auch der Bestand der Geräte und Materialien für den Katastrophenschutz durch zusätzliche Bereitstellungen des Landes, des Bundes und aufgrund eigener Beschaffungen erhöht.

 

Der DRK Kreisverband lagere für den Landkreis Vechta zudem die auf Kosten des Landes beschaffte Betreuungsmittelreserve wie u.a. Feldbetten, Tische, Bänke, Rollstühle, Klappstühle sowie Kleidung und Hygieneartikel ein.

 

Der zusätzliche Platzbedarf der Fahrzeuge und Materialien bedinge die Anmietung einer Fahrzeughalle.

 

Angelehnt an den Fördersatz des Landes solle die Miete ab 01.05.2023 mit 70 % bezuschusst werden. Eine Bezuschussung solle zunächst befristet – und zwar für 24 Monate erfolgen, da mittelfristig auch der Kauf dieser oder einer anderen Halle ins Auge gefasst werde.

 

 


„Dem Kreistag wird vorgeschlagen, dem DRK ab 01.05.2023 zunächst bis zum 30.04.2025 einen Zuschuss von 70 % zu den beantragten monatlichen Mietkosten inkl. Nebenkosten von 2.790 €, also monatlich 1.953 € zu zahlen.

Die Haushaltsmittel sollen in den Jahren 2023 anteilig außerplanmäßig und dann im Haushaltsplan 2024 in Höhe von 23.436 € sowie anteilig im Haushaltsplan 2025 zur Verfügung gestellt werden.“