Sitzung: 23.02.2023 Ausschuss für Feuerschutz und Rettungswesen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 482/2023
Frau Vornhusen-Habe erläuterte anhand der anliegenden Präsentation (siehe Anlage 2 „Präsentation TOP 7“) die Neuaufstellung des Katastrophenschutzes und die Anforderungen an den Betreuungsdienst.
Der Landkreis Vechta habe bisher in
Abstimmung mit dem Malteser Hilfsdienst e.V. und dem DRK-Kreisverband Vechta
e.V. einen Einsatzzug Sanität und Betreuung sowie eine Ergänzungsgruppe
Verpflegung, eine Gruppe Betreuung und eine Patiententransportstaffel
aufgestellt. Im Aufbau befindlich sei auch die Gruppe Logistik und Technik beim
DRK.
Die Züge seien hilfsorganisationsübergreifend
aufgestellt. Der MHD stelle den Zugtrupp (Einsatzleitwagen) und zwei
Sanitätsgruppen, während das DRK die Betreuungsgruppe und die Ergänzungsgruppe
Verpflegung stelle.
Die Verpflegungsgruppe versorge Betroffene
und Einsatzkräfte mit Verpflegung. Hierbei solle sie je Mahlzeit mindestens 250
Portionen warme Verpflegung zubereiten können.
Für die Gruppe Verpflegung fehle derzeit ein
Gerätewagen Verpflegung (GW Verpflegung).
Das Niedersächsische Katastrophenschutzgesetz sähe in § 31 vor, dass die Katastrophenschutzbehörden nach Maßgabe ihrer Haushaltspläne die im Katastrophenschutz mitwirkenden privaten Träger durch Zuwendungen unterstützen.
Es werde deshalb vorgeschlagen, dem DRK Kreisverband einen Zuschuss von 30.000 € zu gewähren.
Sodann beschließt der Ausschuss einstimmig:
„Dem Kreistag wird vorgeschlagen, dem
DRK-Kreisverband Vechta e.V. für den Aufbau der Katastrophenschutzeinheiten
nach dem Erlass „Gliederung und Sollstärke der Einheiten des
Katastrophenschutzes“, insbesondere der Gruppe Verpflegung, einen Zuschuss in
Höhe von 30.000 € für laufende und investive Kosten zu gewähren und die Mittel
im Haushalt 2024 zur Verfügung zu stellen.“