Beschluss: einstimmig beschlossen

 

Frau Vornhusen-Habe erläuterte anhand der anliegenden Präsentation (siehe Anlage 2 „Präsentation TOP 7“) die Neuaufstellung des Katastrophenschutzes und die Anforderungen an den Betreuungsdienst.

 

Der Landkreis Vechta habe bisher in Abstimmung mit dem Malteser Hilfsdienst e.V. und dem DRK-Kreisverband Vechta e.V. einen Einsatzzug Sanität und Betreuung sowie eine Ergänzungsgruppe Verpflegung, eine Gruppe Betreuung und eine Patiententransportstaffel aufgestellt. Im Aufbau befindlich sei auch die Gruppe Logistik und Technik beim DRK.

 

Die Züge seien hilfsorganisationsübergreifend aufgestellt. Der MHD stelle den Zugtrupp (Einsatzleitwagen) und zwei Sanitätsgruppen, während das DRK die Betreuungsgruppe und die Ergänzungsgruppe Verpflegung stelle.

 

Die Verpflegungsgruppe versorge Betroffene und Einsatzkräfte mit Verpflegung. Hierbei solle sie je Mahlzeit mindestens 250 Portionen warme Verpflegung zubereiten können.

Für die Gruppe Verpflegung fehle derzeit ein Gerätewagen Verpflegung (GW Verpflegung).

 

Das Niedersächsische Katastrophenschutzgesetz sähe in § 31 vor, dass die Katastrophenschutzbehörden nach Maßgabe ihrer Haushaltspläne die im Katastrophenschutz mitwirkenden privaten Träger durch Zuwendungen unterstützen.

 

Es werde deshalb vorgeschlagen, dem DRK Kreisverband einen Zuschuss von 30.000 € zu gewähren.

 


Sodann beschließt der Ausschuss einstimmig:

 


„Dem Kreistag wird vorgeschlagen, dem DRK-Kreisverband Vechta e.V. für den Aufbau der Katastrophenschutzeinheiten nach dem Erlass „Gliederung und Sollstärke der Einheiten des Katastrophenschutzes“, insbesondere der Gruppe Verpflegung, einen Zuschuss in Höhe von 30.000 € für laufende und investive Kosten zu gewähren und die Mittel im Haushalt 2024 zur Verfügung zu stellen.“