Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr Kühling vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) stellt die Ergebnisse des Grundwassermonitorings 2022 mittels einer Powerpoint-Präsentation (Anlage 2) dar und erläutert diese.

 

KTA Hüttemeyer moniert, dass bei der Auswertung des NLWKN die Messstellen mit einem Nitratwert von unter 5 mg/l bei der statistischen Auswertung  unberücksichtigt geblieben seien. Herr Landrat Gerdesmeyer ergänzt, dass die Statistik damit leicht  tendenziös wirken würde.

 

Herr Kühling weist darauf hin, dass die Betrachtung der Messstellen sehr kleinräumig erfolgen müsse und dass es keine insgesamt geltende Tendenz für den gesamten Landkreis Vechta gebe, da man sich jede einzelne Messstelle einzeln anschaue und Ursachen für mögliche höhere Nitratbelastungen ermitteln müsse. Herr Kühling gibt an, dass es sinnvoll und gängige Praxis ist, nur die Messstellen mit einem Nitratwert von über 5 mg/l zu betrachten.

 

Auf Nachfrage des KTA Elberfeld erläutert Herr Kühling den Ablauf einer Probenannahme.

 

KTA Windhaus nimmt Bezug auf die Ausweisung der so genannten roten Gebiete und erkundigt sich, inwieweit die Daten des Grundwassermonitorings sich mit dieser Ausweisung decken. Herr Kühling verweist auf die unterschiedlichen Messnetze und Grundlagen der Ausweisung.

 

Herr Amtsleiter Stuntebeck führt anschließend aus, dass sämtliche Informationen und auch alle Daten des Grundwassermonitorings wie bisher auf der Homepage des Landkreises Vechta veröffentlicht werden.