Beschluss: zur Kenntnis genommen

Kreistagsvorsitzender Walter Goda verweist auf die Sitzungsvorlage.

 

Der Kreiswahlleiter hat gemäß § 44 Abs. 1 in Verbindung mit § 44 Abs.5 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes festgesellt, dass nach Sitzverlust der Sitz des Kreistagsmitglieds Jan Philip Brese an die Ersatzperson Uwe Meyer übergeht.

 

Herr Meyer hat die Sitznachfolge am 12.11.2022 schriftlich angenommen.

 

Der Kreistagsabgeordnete Uwe Meyer wird durch Landrat Tobias Gerdesmeyer gem. § 43 NKomVG auf die ihm obliegenden Pflichten hingewiesen und mit dem Inhalt des

 

§ 40 NKomVG (Amtsverschwiegenheit)

 

§ 41 NKomVG (Mitwirkungsverbot)

 

§ 42 NKomVG (Vertretungsverbot)

 

bekannt gemacht.

 

Der Landrat verpflichtet den Kreistagsabgeordneten gem. § 60 NKomVG förmlich nach bestem Wissen und Gewissen wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.