Beschluss: einstimmig beschlossen

KTA Hanken stellt den Antrag der Bündnis 90/Die Grünen-Kreistagsfraktion vor.

 

KTA Lehmkuhl begrüßt den Antrag und weist darauf hin, dass vorab die Datenlage klar sein müsse.

 

KTA Harpenau betont, dass das Thema ein wichtiges sei und hinterfragt vor dem Hintergrund der bereits umfangreich erfolgten Vorträge und Projekte, welche konkreten Maßnahmen in welcher konkreten Form mit dem Antrag gemeint seien.

 

KTA Hanken weist hierzu darauf hin, dass es in dem Antrag darum gehe, konkrete Maßnahmen zu ergreifen. Beispielsweise müsse die Bewässerung von Gemüsefeldern stärker eingeschränkt werden.

 

KTA Meyer merkt an, dass man auf der Eben des Landkreises Vechta nur begrenzt  Gestaltungsmöglichkeiten hätte. Die Voraussetzungen für Wasserentnahmen wie auch die dafür zu entrichtende (zu gering bemessene) Gebühr seien beispielsweise landesrechtlich geregelt. KTA Meyer schlägt vor, an das seiner Zeit erfolgreichen Format Netzwerks Wasser 2.0 anzuknüpfen und mit den entsprechenden Akteuren gemeinsam Maßnahmen zu erarbeiten.

 

Herr Landrat Gerdesmeyer merkt an, dass viele Maßnahmen (Wasserstrategie, Wassermengenmanagement) bereits abgearbeitet sind. Da die Problembeschreibung relativ klar ist, gilt es, der Herausforderung eine Struktur zu geben und konkrete Maßnahmen, beispielsweise hinsichtlich der Bereiche Drainagen, Beregnung, Zisternen und auch Schulbildung aufzuzeigen. Die Umsetzung des Antrages müsse daher ziel- und maßnahmenorientiert erfolgen.

 

Herr Amtsleiter Stuntebeck erläutert in diesem Zusammenhang die 10 Schwerpunkte der nationalen Wasserstrategie, welche auf den Zeitraum bis 2050 ausgelegt ist, und skizziert in diesem Zusammenhang die dazu bereits im Landkreis Vechta umgesetzten Maßnahmen und Projekte, wie z.B. das Projekt Netzwerk Wasser, die Allgemeinverfügung zur zeitlichen Begrenzung der Beregnung, das Grundwassermodell, strukturverbessernde Maßnahmen in Gewässern, das Wasserrückhalteprojekt im Burgwald Dinklage.

 

Herr Amtsleiter Stuntebeck schlägt daher vor, dass die Umsetzung des Antrages anhand von konkreten Maßnahmen schlank und zielgerichtet mit den lokalen Akteuren gemeinsam definiert und erarbeitet werden sollen, um auch ein breite Akzeptanz zu schaffen.


Sodann beschließt der Ausschuss einstimmig:


„Die Verwaltung wird beauftragt, einen zielgerichteten Maßnahmenkatalog für ein Wassermanagement zu erarbeiten. Die darin enthaltenen Ziele und Maßnahmen sollen unter Beteiligung der wesentlichen Akteure wie z.B. der Wasserwirtschaft, Umweltverbände, Behördenvertreter, Politik definiert und erarbeitet werden.“