Beschluss: einstimmig beschlossen

Kreistagsvorsitzender Walter Goda verweist auf die Sitzungsvorlage und die Beschlussempfehlung des Kreisausschusses.


Sodann beschließt der Kreistag einstimmig:


„Für die Beurteilung der untergeordneten Bedeutung für die Aufstellung des Gesamtabschlusses werden die vom Nds. Ministerium für Inneres und Sport mit Erlass vom 28.06.2022 empfohlenen Richtwerte zugrunde gelegt.

Allen verbundenen Aufgabenträgern beim Landkreis Vechta bezogen auf das Abschlussjahr 2021 kommt eine untergeordnete Bedeutung im Sinne des § 128 Abs. 4 NKomVG. Auf die Aufstellung eines konsolidierten Gesamtabschlusses wird verzichtet.“