Kreistagsvorsitzender Walter Goda verweist auf die Sitzungsvorlage.
Sodann beschließt der Kreistag
einstimmig:
„Herr Matthias Trumme wird ab dem 01.04.2023 gemäß § 21 Abs.3 NBrandSchG unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer von sechs Jahren zum Kreisbrandmeister ernannt.“