Beschluss: einstimmig beschlossen

Kreisrat Holger Böckenstette erläutert, dass die Aufgabenträger beim Landkreis Vechta aus Sicht der Haushaltskonsolidierung von untergeordneter Bedeutung seien. Für die Jahresabschlüsse 2014 bis 2020 sei bereits auf die Erstellung eines Gesamtabschlusses verzichtet worden.


Sodann beschließt der Ausschuss einstimmig:


 „Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen:

Für die Beurteilung der untergeordneten Bedeutung für die Aufstellung des Gesamtabschlusses werden die vom Nds. Ministerium für Inneres und Sport mit Erlass vom 28.06.2022 empfohlenen Richtwerte zugrunde gelegt.

Allen verbundenen Aufgabenträgern beim Landkreis Vechta bezogen auf das Abschlussjahr 2021 kommt eine untergeordnete Bedeutung im Sinne des § 128 Abs. 4 NKomVG zu. Auf die Aufstellung eines konsolidierten Gesamtabschlusses wird verzichtet.“