Beschluss: einstimmig beschlossen

Landrat Tobias Gerdesmeyer geht auf die geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen im Bereich der Raumordnung für erneuerbare Energien ein. Für eine planvolle Steuerung von Standorten für die Windenergie und Freiflächenphotovoltaik sei es erforderlich, dass Regionale Raumordnungsprogramm 2021 anzupassen. Besonderen Wert legt Landrat Tobias Gerdesmeyer auf eine mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden abgestimmte und parallele Planung. Die Planungshoheit der Städte und Gemeinden sei zu wahren.

 

KTA Walter Goda weist darauf hin, dass den Flächen für die Landwirtschaft eine hohe Bedeutung zukommt. Die Änderung des Raumordnungsprogrammes sei erforderlich, damit sich neue Standorte für die Windenergie und Freiflächenphotovoltaik in vorhanden Nutzungen einfügen.

 

Landrat Tobias Gerdesmeyer erläutert, es sei nur in Bezug auf erneuerbare Energien eine Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms und keine allgemeine Überarbeitung vorgesehen. Zunächst gehe es hier um die Beauftragung eines Planungsbüros.


Sodann beschließt der Ausschuss einstimmig:


„Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen, das förmliche Änderungsverfahren gemäß § 6 Abs. 1 NROG für die Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2021 einzuleiten und die Planungsabsichten bekannt zu machen.“